Berufung des KSC abgewiesen - Geisterspiel im Wildpark
Frankfurt/Main (dpa/lsw) - Es bleibt beim „Geisterspiel“ im Wildparkstadion: Fußball-Drittligist Karlsruher SC muss sein nächstes Heimspiel am 8. August gegen den VfL Osnabrück (19.00 Uhr) vor leeren Rängen austragen.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies die Berufung des Vereins gegen ein Urteil des DFB-Sportgerichts von Anfang Juli zurück, wie der Verband mitteilte. „Ausschlaggebend für das Urteil ist in erster Linie die Schwere der Vorkommnisse beim Spiel Karlsruhe gegen Regensburg“, sagte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts Goetz Eilers.
KSC-Präsident Ingo Wellenreuther reagierte verärgert auf das Urteil. „Das bringt den KSC in ernste Schwierigkeiten“, sagte er. „Das wird bei einem prognostizierten Zuschauerbesuch von 15 000 mindestens ein Loch von einer Viertelmillion Euro in unsere Kasse reißen. Jetzt müssen wir eben schauen, wie wir das wieder ausgleichen können.“ Wellenreuther störte sich vor allem am Verlauf der Sitzung. „Man hätte uns nach 10 Minuten bereits sagen können: Hört zu, ihr Chaoten aus Karlsruhe, die Vorkommnisse waren so schwerwiegend, dass nur ein Vollausschluss des Publikums infrage kommt“, meinte er. „Der Vorsitzende war eigentlich auf dem richtigen Weg. Stundenlang wurden wir über einen Teilausschluss befragt. Und dann sagt man uns am Ende, ein Teilausschluss käme überhaupt nicht infrage.“
Bei dem Relegationsspiel Mitte Mai hatten KSC-Anhänger nach Spielende das Spielfeld gestürmt, Pyrotechnik abgebrannt und Ordner angegriffen. Später versuchten Randalierer, den Gästebereich und die Geschäftsstelle zu stürmen. Insgesamt waren mehr als 70 Personen verletzt worden, unter ihnen 18 Polizeibeamte.
Die Sanktion müsse angemessen sein, sagte Eilers. „Das Signal an die Störer und den Verein lautet: Auch für das DFB-Bundesgericht gilt das Null-Toleranz-Gebot.“ Neben den Vorkommnissen während des Relegationsrückspiels wurden die Badener auch dafür bestraft, dass Karlsruher Anhänger bei den Zweitliga-Spielen gegen Energie Cottbus (17. Februar), beim FC St. Pauli (12. März) und bei Alemannia Aachen (29. April) sowie beim Relegationshinspiel in Regensburg (11. Mai) Pyrotechnik abgebrannt hatten.