DFB-Sportgericht weist Aalens Einspruch zurück

Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) hat den Einspruch des Drittligisten VfR Aalen gegen die Wertung des mit 2:3 verlorenen Auswärtsspieles beim 1. FC Saarbrücken zurückgewiesen.

Die Schwaben hatten ihren Protest damit begründet, dass Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) die zweite Halbzeit bereits nach 44:05 Minuten abgepfiffen hatte. Das Sportgericht urteilte jedoch, dass nach den Fußballregeln die Entscheidung des Unparteiischen über die Festlegung der Spielzeit eine Tatsachenentscheidung ist. Aalen kann binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.