„Bei der fraglichen Entscheidung, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Ball tatsächlich im Tor war, handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist“, begründete Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, das Urteil.
Die Münchener hatten ihren Einspruch mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichter-Gespanns um Thorben Siewer (Drolshagen) bei der Anerkennung des Treffers zum zwischenzeitlichen 1:1-Ausgleich durch Duisburgs Thomas Bröker begründet. Nach der Abweisung bleiben die Sechziger, die sich von Trainer Benno Möhlmann getrennt hatten, als Tabellenvorletzter mit 25 Punkten in höchster Abstiegsgefahr. Duisburg ist punktgleich Schlusslicht.