Freistoßspray-Fall: Aue verzichtet auf Einspruch
Aue (dpa) - Fußball-Drittligist FC Erzgebirge Aue verzichtet auf einen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zur Wertung des Spiels bei der SG Sonnenhof Großaspach. Das gab Präsident Helge Leonhardt nach einer Vorstandssitzung bekannt.
Zugleich kündigte der Club einen Offenen Brief an den DFB an, um auf den nach Auer Ansicht klaren Regelverstoß hinzuweisen und eine öffentliche Diskussion bezüglich der Verwendung des Freistoßsprays anzuregen.
Im Spiel in Großaspach hatte es in der 19. Minute einen Freistoß für die Gastgeber gegeben. In der Ansicht, das Freistoßspray käme zur Anwendung, hatte Aues Torhüter Martin Männel seine Abwehrmauer dirigiert. Großaspachs Michele Rizzi aber führte den Freistoß aus ohne Pfiff des Schiedsrichters, der zuvor in Richtung Sprayflasche gegriffen hatte, und traf zum 1:0 (Endstand 2:0). Mit dem Brief an den DFB möchte Aue für die Zukunft Regelklarheit bei der Anwendung des Sprays durch den Schiedsrichter erreichen.
Das DFB-Sportgericht hatte am Montag den nach der Partie eingelegten Einspruch der Auer gegen die Wertung der Partie im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Dies wurde damit begründet, dass kein Fehlverhalten des Referees nachgewiesen werden konnte.