Hansa Rostock legt Berufung gegen DFB-Urteil ein
Rostock (dpa) - Fußball-Drittligist FC Hansa Rostock will sich mit der Bestrafung durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen des wiederholten Fehlverhaltens seiner Anhänger nicht abfinden und legt Berufung ein.
„Aus unserer Sicht ist das Strafmaß nicht verhältnismäßig. Zudem sind einige Punkte des Urteils in der Praxis für uns gar nicht durch- und umsetzbar“, sagte der für Prävention und Stadionmanagement zuständige Vorstand Rainer Friedrich.
Das DFB-Sportgericht hatte den einstigen Erstligisten am Donnerstag vergangener Woche in Frankfurt am Main wegen zwölf Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro verurteilt. Zudem droht Hansa nach Angaben des DFB ein Heimspiel der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Bewährungsdauer für diese Strafe beträgt acht Monate. Bei Auswärtsspielen der Risikostufen 2 und 3 muss der Club den Einsatz von eigenen qualifizierten Ordnungskräften in ausreichender Anzahl sicherstellen.