Hansa verurteilt: „Geisterspiel“ gegen Dresden
Rostock (dpa) - Hansa Rostock muss nach den Ausschreitungen im Heimspiel gegen den FC St. Pauli ein „Geisterspiel“ in der 2. Fußball-Bundesliga bestreiten. Betroffen ist die Partie am 18. Dezember gegen Dynamo Dresden.
Die Ränge bleiben dann leer. Der Einspruch des abstiegsbedrohten Clubs gegen einen Antrag des DFB-Kontrollausschusses, ein Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestreiten, ist abgeschmettert worden. Hansa verzichtete am Abend nach einigem Hin und Her auf weitere Rechtsmittel.
„Der DFB hat uns signalisiert, dass aufgrund der Qualität und Quantität der Ausschreitungen, die auch in der Vergangenheit unangenehme Begleiterscheinungen des FC Hansa waren, ein Einspruch gegen dieses Urteil keine Aussicht auf Erfolg hätte“, sagte Vorstandsvorsitzender Bernd Hofmann in einer Pressemitteilung. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Hansestädter im Einzelrichter-Verfahren und folgte damit dem Antrag des vorgeschalteten DFB-Gremiums.
Hansas Vorstandschef erneuerte seine Bedenken gegen die drakonische Strafe. Sie würde die Ursachen der kriminellen Handlungen nicht beheben. „Das Urteil des Sportgerichtes zeigt, dass auch der Deutsche Fußball-Bund keine Lösungsansätze hat, wie diesen kriminellen Entwicklungen innerhalb des deutschen Fußballs begegnet werden soll“, sagte Hofmann. Der 42-Jährige kündigte an, intensive Gespräche mit dem Ligaverband aufnehmen zu wollen, um der Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Die Partie der beiden ehemaligen DDR-Oberligisten ist das zweite „Geisterspiel“ in der 2. Bundesliga nach der Partie Alemannia Aachen - 1. FC Nürnberg am 26. Januar 2004. Das Spiel ohne Zuschauer bringt finanzielle Einbußen in sechsstelliger Höhe für die Rostocker, für alle Beteiligten aber auch weniger Aufregung. Denn die zurückliegenden Vergleiche zwischen Rostock und Dresden waren wiederholt von Auseinandersetzungen rivalisierender Fans begleitet.
Das Duell gegen St. Pauli stand am 19. November kurz vor dem Abbruch, nachdem im Hamburger Fanblock bengalische Feuer abgebrannt worden waren. Rostocker Anhänger schossen daraufhin Leuchtraketen in den Gästeblock. Nach Spielschluss gab es erneut Ausschreitungen. Hansa Rostock sprach in dem Zusammenhang bisher weit über 50 bundesweite Stadionverbote aus. Insgesamt sind gegen über 70 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Der FC St. Pauli wurde wegen der Vorkommnisse zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt. Das Strafmaß wurde laut DFB-Mitteilung von 20 000 Euro im ursprünglichen Antrag des Kontrollausschusses reduziert, da neues Beweismaterial nachgewiesen habe, dass keine diskriminierenden Rufe der Gäste-Fans vorlagen.