75 000 Euro und viele Auflagen Nach Fan-Ausschreitungen: Harte Strafen für Dynamo

Dresden (dpa) - Das erneute Fehlverhalten seiner Fans kommt Fußball-Zweitligist SG Dynamo Dresden einmal mehr teuer zu stehen.

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Nach den teils schweren Ausschreitungen in der vergangenen Saison während der Ligaspiele bei Eintracht Braunschweig und dem Karlsruher SC verurteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Sachsen zu zwei Zuschauerausschlüssen auf Bewährung, einer Geldstrafe in Höhe von 75 000 Euro sowie zahlreichen Auflagen. Nach der Zustimmung des Clubs ist das Urteil rechtskräftig.

Sollte es bis zum Ende der Bewährungszeit am 31. März 2018 erneut zu Zwischenfällen kommen, muss Dresden zwei Liga-Auswärtsspiele ohne eigene Fans spielen. Trotz leeren Gästefanblocks müsste Dynamo der Heimmannschaft aber alle Gästetickets bezahlen. Zudem muss Dresden 30 000 Euro der Geldstrafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das muss beim DFB bis zum 31. Dezember nachgewiesen werden.

Gemäß der Auflagen darf Dresden Eintrittskarten zu ausgewählten Meisterschafts- und Pokalauswärtsspielen der neuen Saison nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Zudem erhalten die „Ultras Dynamo“ für die neue Spielzeit keine Auswärtsdauerkarten. Bei allen Auswärtsspielen in der Liga und im DFB-Pokal muss Dynamo auch mindestens 40 eigene Ordner einsetzen.

Choreographien der Dynamo-Fans sind nur noch nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verein erlaubt. Außerdem muss der Verein bis zum 31. Juli 2017 beim DFB ein Konzept zur Vermeidung von Übergriffen auf Verpflegungsstände im Stadionbereich vorlegen.