Prozess um Becherwurf: Gericht verwarnt Täter
Hamburg (dpa) - Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Hamburger Amtsgericht einen 44 Jahre alten Fußballfan schuldig gesprochen und den Mann verwarnt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Familienvater im Heimspiel des FC St. Pauli gegen Schalke 04 einen Bierbecher Richtung Linienrichter geworfen und damit eine Verletzung des 36-Jährigen billigend in Kauf genommen habe. Dafür verurteilte das Gericht den Becherwerfer zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro - ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung - und zu einer Geldbuße über 3000 Euro, die er zur Hälfte an den Linienrichter und an die Sepp-Herberger-Stiftung des DFB zu zahlen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert.
„Es handelt sich um eine ziemlich feige Tat“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Schiedsrichterassistent habe keine Chance gehabt, den Becher abzuwehren. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Familienvater haben: Der FC St. Pauli musste das erste Zweitligaspiel der neuen Saison in Lübeck austragen - das führte nach Vereinsangaben zu einem Verlust von 400 000 Euro.
Der Richter glaubte damit zwei Zeugen, die den Becherwurf vor Gericht schilderten. Sie gaben an, zum Zeitpunkt des Wurfs neben dem Angeklagten gestanden und die Aktion aus den Augenwinkeln gesehen zu haben. Anschließend verfolgten die beiden Männer den flüchtenden Mann, bis dieser von Ordnern festgehalten wurde. An der Glaubwürdigkeit der Zeugen zweifelte die Verteidigung jedoch, da keiner der beiden den Wurf direkt gesehen habe und sie sich in Widersprüche verstrickt hätten. Sie forderte deshalb Freispruch.
„Das war kein Kitzeln im Genick, das war ein heftiger Schlag“, entgegnete der getroffene Linienrichter. Als er am Boden lag, habe er Angst gehabt, berichtete er. Er wurde im Nacken verletzt. Zwar sei er einige Tage später bei einem Champions-League-Spiel wieder im Einsatz gewesen, die Schmerzen seien aber erst nach über zwei Wochen komplett abgeklungen. „Ich bin wieder mit Spaß und Freude dabei“, erklärte der 36-Jährige. „Für mich war das ein Einzelfall.“
Er habe mit Sicherheit den Fehler seines Lebens begangen, sagte der Richter an den Becherwerfer gewandt. Insbesondere die zivilrechtlichen Folgen seiner Tat seien ernsthaft. Der Mann habe situativ eklatant versagt. „Wir halten das Urteil für falsch und werden Rechtsmittel einlegen“, erwiderte der Verteidiger.
Der FC St. Pauli beobachtete den Prozess. Man nehme das Urteil zur Kenntnis, werde es aber nicht bewerten, sagte Pressesprecher Christian Bönig. „Wir werden uns nun mit Präsidenten, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung zusammensetzen und überlegen, wie und ob wir gegen den Täter vorgehen“, erklärte Bönig.