50+1-Regel gilt auch für eingetragene Vereine

Frankfurt/Main (dpa) - Die Grundsätze der 50+1-Regel im deutschen Profifußball gelten künftig auch für eingetragene Vereine. Das haben die 36 Clubs der 1. und 2. Bundesliga auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) in Frankfurt beschlossen.

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Zudem wurden Konkretisierungen und Neuregelungen der Statuten erörtert. „An den Grundfesten der 50+1-Regel werden aber keine Zweifel aufkommen. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass bei Kapitalgesellschaften die Stimmenmehrheit immer beim Stammverein liegen muss“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball.

Nachdem Hannover 96 vor dem unabhängigen Schiedsgericht gegen die Regel geklagt hatte, legte der Ligavorstand nun Entscheidungskriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vor. Bisher musste dafür eine 20-jährige ununterbrochene und erhebliche Förderung vor dem 1. Januar 1999 nachgewiesen werden. Dieser Stichtag fällt nun weg. „Künftig kann jeder Investor, der glaubt, die Kriterien zu erfüllen, einen Übernahmeantrag stellen. Dadurch hat sich die Herausforderung ergeben, Leitplanken zu definieren“, sagte DFL-Geschäftsführer Christian Seifert.