Akustik-Angriff: Hoffenheim droht Nachspiel

Frankfurt/Main (dpa) - Die ungewöhnlichen Attacken auf Bundesliga-Fans rufen den DFB und die Polizei auf den Plan. 1899 Hoffenheim droht wegen des eigenmächtigen Akustik-Angriffs eines Mitarbeiters in Zusammenarbeit mit einem weiteren Verantwortlichen ein juristisches Nachspiel.

Am Dienstag teilte der Club mit, dass in der abgelaufenen Saison schon vier Bundesliga-Spiele davon betroffen gewesen seien sollen. Es handele sich nach Aussage des Mitarbeiters um die Partien gegen Dortmund, Mainz, Köln und Frankfurt.

Die Polizei Sinsheim bestätigte am Nachmittag, dass sich ein Angestellter der TSG bei der Kriminalpolizei Sinsheim gemeldet und dort angegeben hat, zusammen mit einem Bekannten der Verantwortliche für die Installation der Lautsprecheranlage beim 1:0 der TSG 1899 Hoffenheim gegen Borussia Dortmund am Samstag gewesen zu sein.

Der Beschuldigte habe die „selbst konstruierte und eigenverantwortlich betrieben Apparatur“ mit auf die Dienststelle gebracht. Bislang war von nur einem Verantwortlichen die Rede gewesen. Anhaltspunkte dafür, dass Verantwortliche der TSG in die Installation involviert waren, hätten sich „bislang nicht ergeben“..

Ob zuvor Beschwerden über solche Angriffe auch bei den vier benannten Spielen eingegangen sind, war in Hoffenheim nicht bekannt. Dagegen bestätigte die Polizei Gelsenkirchen, dass „Anhänger“ des 1. FC Köln beim Spiel der Rheinländer am Samstag in Gelsenkirchen Schalke-Fans mit Fäkalien bewarfen. Der Fanbeauftragte des 1. FC Köln reagierte empört auf die Vorfälle: „Wir als Verein distanzieren uns natürlich von diesen Leuten. Dieses Verhalten geht gar nicht. Da darf es keine zwei Meinungen geben“, sagte Rainer Mendel der dpa.

„Im Moment laufen Vorermittlungen, um den genauen Sachverhalt in Hoffenheim zu klären. Danach wird entschieden, ob vom Kontrollausschuss ein Verfahren eingeleitet wird“, sagte DFB-Mediendirektor Ralf Köttker. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wollte nach Angaben eines Sprechers den bislang wohl einmaligen Vorfall „nicht kommentieren“ und verwies auf die DFB-Zuständigkeit.

Beim 1:0-Sieg der Kraichgauer war ein Beschallungsgerät mit Hochfrequenztönen über ein 60 Meter langes Kabel über ein Laptop eingesetzt worden, um Schmähgesänge der BVB-Fans gegen 1899-Mäzen Dietmar Hopp zu übertönen. Hopp hatte nach eigener Bekundung von dem Vorfall nichts mitbekommen.

Im Gespräch mit dem Kurpfalz Radio sagte er: „Man sollte ja nicht vergessen, dass das nur eine Reaktion auf eine jahrelange Aggression war. Und der Mann hat halt noch irgendwo ein Gerechtigkeitsgefühl. Dass er über das Ziel hinaus geschossen ist - okay.“

Hoffenheim hatte in einer Presseerklärung zuvor ohne Kenntnis über einen zweiten Beteiligten mitgeteilt, „der Mann sei sich der Tragweite seiner Handlung nicht bewusst gewesen und dass die Aktion auch einen eher scherzhaften Charakter haben sollte“.

Der Club hat bereits entsprechende arbeitsrechtliche und disziplinarische Schritte gegen den Mitarbeiter sowie eine unverzügliche Ermittlung eingeleitet. Der Mitarbeiter habe „nach eigener Aussage 'ein Gegenmittel' gegen die aus seiner Sicht nicht mehr erträglichen Beleidigungen“ gegenüber Hopp einsetzen wollen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte am Montag bestätigt, dass ein BVB-Fan aus Pforzheim Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat. „Wir müssen prüfen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt - das ist keinesfalls sicher“, sagte der Heidelberger Staatsanwalt Florian Pistor auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Die Polizei müsse nun prüfen, ob man mit diesem Gerät und dem entstehenden Schall überhaupt eine Körperverletzung begehen kann. „Wenn man nur jemanden mit Geräuschen belästigt, ist das keine Straftat“, betonte Pistor. Er nannte den Fall ein „Sommerloch-Thema“ und ergänzte: „Aber König Fußball interessiert wohl immer.“

Nach den Statuten der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist der Einsatz einer Beschallung in der Spielordnung geregelt. Dort heißt es unter anderem: „Der Einsatz von Beschallungsanlagen hat so zu erfolgen, dass der sportliche Verlauf des Spiels nicht beeinträchtigt wird, Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht gestört oder irritiert werden und das Fair-Play-Gebot, insbesondere gegenüber der Gastmannschaft und deren Spielern und Offiziellen, Beachtung findet“.