Alkohol in Stadien nur mit ausdrücklicher Einwilligung
Frankfurt/Main (dpa) - Zum Thema Alkohol in Stadien ist in den Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) festgelegt:
Paragraf 23: Alkoholverkaufsverbot/Getränkeausschank
1. Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage grundsätzlich untersagt.
2. Mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane, unter maßgeblicher Einbindung der zuständigen Polizeibehörde, kann der Veranstalter auf seine Verantwortung hin, je nach örtlichen Gegebenheiten, ausnahmsweise den Ausschank von alkoholreduziertem Bier, von Bier oder Getränken mit vergleichbar geringem Alkoholgehalt vornehmen... Die erteilte Einwilligung wird widerrufen, wenn aufgrund alkoholbedingter Ausschreitungen weitere Vorfälle zu prognostizieren sind.
Paragraf 32: Spiele mit erhöhtem Risiko (...)
Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit besonderer Sorgfalt durchzuführen (...) Darüberhinaus sind folgende Maßnahmen zu erwägen: (...) Verbot des Verkaufs und der öffentlichen Abgabe von alkoholischen Getränken.