Geleitet werde die Verhandlung von Goetz Eilers, dem Vorsitzenden des Bundesgerichts. Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch des Clubs gegen das Einzelrichter-Urteil vom 27. Juni abgewiesen. Demnach darf die Eintracht beim ersten Heimspiel am 25. August gegen Bayer Leverkusen lediglich 15 000 Karten an eigene Anhänger sowie maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen und muss eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro zahlen. Dagegen hatte der Club abermals Berufung eingelegt.
Das DFB-Sportgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass den Hessen in drei Fällen unsportliches Verhalten der Anhänger sowie das Abbrennen von Pyrotechnik vorzuwerfen sei. Der Vorwurf eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes war indes fallen gelassen worden.