Die FSV-Fans hatten zu Beginn der Begegnung und nach dem Ausgleichstor der Mainzer zum 1:1 unerlaubte pyrotechnische Gegenstände entzündet. Das sei „fortgesetztes unsportliches Verhalten“, hieß es in der DFB-Begründung. Der FSV stimmte dem rechtskräftigen Urteil zu.
Der Hamburger SV ist im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro belegt worden. Demnach wurden im Bundesliga-Spiel des HSV bei Hertha BSC am 24. August 2013 im Hamburger Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet. Der norddeutsche Club hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig, hieß es in der DFB-Pressemitteilung weiter.