50+1-Regelung DFL widerspricht Kind: Kein Antrag eingegangen
Hannover (dpa) - Laut Deutscher Fußball Liga (DFL) ist der derzeit ruhende Antrag von Hannover 96 auf eine Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel noch nicht wieder aktiviert worden.
„Anders als heute in der Hannoverschen Allgemeinen berichtet, ist bei der #DFL bislang kein Antrag von Hannover 96 zur Wiederaufnahme des 50+1-Ausnahmeverfahrens eingegangen“, twittert die DFL und widersprach damit der Darstellung von Martin Kind.
Der 96-Clubchef hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zuvor das Gegenteil berichtet. „Wir haben den Ausnahmeantrag zur 50+1-Regel aktiviert, die DFL ist vollumfänglich informiert, da liegt jetzt alles vor“, hatte Kind gesagt und eine Entscheidung „eventuell noch im Mai, spätestens im Juni“ erwartet.
Kind präzisierte, dass 96-Anwalt Christoph Schickhardt die DFL bislang nur mündlich über die Aktivierung informiert habe. „Das Schreiben mit einer neuerlichen ausführlichen Begründung geht am Montag in die Post“, sagte Kind. „Es müsste der DFL dann am Dienstag vorliegen.“ Sollte die DFL den Antrag von Kind ablehnen, will der 74-Jährige klagen.
Laut der 50+1-Regel müssen die Stammvereine der Bundesligisten die Mehrheit von 50 plus einer Stimme in den ausgelagerten Kapitalgesellschaften halten. Dadurch soll der Einfluss von Investoren begrenzt werden. Kind will dennoch bei 96 die Mehrheit übernehmen und begründet dies mit seinem langjährigen Engagement von mehr als 20 Jahren bei den Niedersachsen. Aus dem gleichen Grund hat auch Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim die Mehrheit übernehmen dürfen.
Kind hatte seinen Antrag im Februar ruhen gelassen, wohl auch, weil es Signale gab, dass die DFL seinem Antrag nicht zustimmen würde. Im März stimmte eine Mehrheit der 36 Proficlubs bei der Mitgliederversammlung für die Beibehaltung der Regelung. Deshalb verfolgt Kind seinen Antrag nun doch weiter.