Nach 50+1-Ablehnung Hannover 96 reicht Klage beim Schiedsgericht ein

Hannover (dpa) - Fußball-Bundesligist Hannover 96 hat beim Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen Klage wegen der abgelehnten Ausnahmegenehmigung für die 50+1-Regel eingereicht.

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Die Klage sei „frist- und formgerecht“ abgegeben worden, teilte der Verein mit. Clubchef Martin Kind hatte in der vergangenen Woche angekündigt, auch beim Landgericht Frankfurt gegen den ablehnenden Bescheid der Deutschen Fußball-Liga DFL klagen zu wollen.

Die DFL hatte am 18. Juli den Ausnahmeantrag der 50+1-Regel der Niedersachsen nicht genehmigt. Die Regelung besagt, dass ein Stammverein in den ausgegliederten Kapitalgesellschaften der Proficlubs die Stimmen-Mehrheit behalten muss.

Kind, der mit kurzer Unterbrechung 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und Hannover 96 pochen weiterhin auf eine Ausnahmegenehmigung, die bereits die Liga-Konkurrenten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim erhalten haben.