Geldstrafen für Nürnberg und Hoffenheim

Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Bundesligisten 1. FC Nürnberg zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt.

Wie der Verband mitteilte, wertete der Einzelrichter das Zünden von pyrotechnischem Material durch Club-Fans beim Ligaspiel am 9. November in Mainz sowie das Abbrennen von Bengalischem Feuer in der Partie am 16. Dezember gegen Werder Bremen als unsportliches Verhalten. Nürnberg hat dem Urteil zugestimmt.

10 000 Euro muss Bundesligist 1899 Hoffenheim für das unsportliche Verhalten seiner Fans zahlen. Das Sportgericht ahndete mit der Geldstrafe das Werfen von vielen Papierschlangen während der Begegnung am 2. Dezember vergangenen Jahres gegen Werder Bremen. Das Papier verfing sich im Fangzaun und Tornetz und musste in der zweiminütigen Spielunterbrechung mühevoll entfernt werden. Die TSG stimmte dem Urteil des Einzelrichters zu.