Hannover-Antrag: 50+1-Verfahren verzögert sich

Hannover (dpa) - Eine Entscheidung über die sogenannte 50+1- Regelung für Mehrheitsverhältnisse bei Fußball-Clubs in Deutschland verzögert sich.

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) muss zunächst über einen Befangenheitsantrag des Bundesligisten Hannover 96 gegen die Einberufung des ehemaligen DFB-Justiziars Götz Eilers in das Schiedsgericht entscheiden.

„Er war ja der Justiziar des DFB. Das ist der Hintergrund. Unsere Einwände haben überhaupt nichts mit seiner Person zu tun, sondern sind lediglich mit seinem früheren Amt verbunden“, sagte 96-Clubchef Martin Kind und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der DFB wollte sich auf Anfrage nicht äußern, da er nicht verfahrensbeteiligt ist.

Kind kämpft seit Jahren gegen die Regelung, dass Stammvereine mehr als 50 Prozent der Anteile halten müssen. Hannover 96 hatte bereits Klage eingereicht. Bevor das eigentliche Verfahren beginnt, muss das Schiedsgericht in Person des Vorsitzenden Udo Steiner über den Befangenheitsantrag urteilen. „Es deutet sich so an, dass der Vorsitzende darüber im Januar entscheiden wird“, sagte Kind.

Hannovers Clubchef hält die bestehende Regelung für nicht vereinbar mit geltendem Recht. Zudem beklagt Kind die Ausnahmen bei den Werksclubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg. Der VfL ist eine hundertprozentige Tochter des Volkswagen-Konzerns. Entscheidet das Schiedsgericht gegen Hannover 96, will Kind vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.