Hoeneß: Staatsanwaltschaft entscheidet über Revision

München (dpa) - Die Münchner Staatsanwaltschaft will am Montag bekanntgeben, ob sie gegen das Strafurteil gegen Uli Hoeneß Revision einlegen wird.

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Das Landgericht München hatte den inzwischen zurückgetretenen Präsidenten des FC Bayern am vergangenen Donnerstag wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer hatte die Steuerschuld des 62-Jährigen auf 28,5 Millionen Euro beziffert. Hoeneß hatte am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde.

Mit Spannung wird nun erwartet, ob auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen das Strafurteil verzichtet. Sollte sie das Urteil beim Bundesgerichtshof anfechten, könnte am Ende auch eine schärfere Strafe für Hoeneß stehen. Wenn auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Strafantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß muss seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.