Lage für Hoeneß ernst, aber nicht aussichtslos

Berlin (dpa) - Für Uli Hoeneß wird es in der Steueraffäre ernst. Der Präsident des deutschen Fußball-Rekordmeisters FC Bayern München muss sich vor Gericht verantworten.

Hoeneß hatte sich zu Jahresbeginn zwar per Selbstanzeige offenbart. Die Richter aber haben nun die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung zur Hauptverhandlung zugelassen. „Die bedeutet, dass Hoeneß dem Gericht hinreichend verdächtig erscheint, es also im juristischen Sinne wahrscheinlich zu einer Verurteilung kommt“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch. Der Prozess soll im März beginnen. Nach wie vor gilt aber die Unschuldsvermutung, Hoeneß kann weiter hoffen.

Was wollte Hoeneß mit der Selbstanzeige erreichen?

Hoeneß hatte im Januar eingeräumt, Kapitalerträge auf einem Konto in der Schweiz nicht versteuert zu haben. Er hatte auch eine recht hohe Abschlagszahlung ans Finanzamt überwiesen, um auf Nummer sicher zu gehen. Zuvor war das Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert. Der FC-Bayern-Präsident wollte daher reinen Tisch machen, um straffrei aus der Sache herauszukommen. Eine rechtzeitige und lückenlose Offenbarung durch einen Steuerbetrüger ist aber äußerst kompliziert. Fehlt auch nur ein noch nicht verjährtes Detail, klappt es nicht mit der Strafbefreiung per Selbstanzeige. Lediglich bei Bagatellbeträgen kann es auch bei - allerdings sehr kleinen - Abweichungen von etwa 5 Prozent doch noch klappen mit der Selbstanzeige.

Warum wurde die Anklage jetzt zugelassen?

Ein Richter hat sich der Grundüberzeugung der Ermittler angeschlossen und ist den Argumenten der Staatsanwälte gefolgt. Das Gericht hält eine Verurteilung für „wahrscheinlich“, also 50:50, und die Beweismittel wohl für verwertbar - und nicht nur mögliche übereifrige Ermittler. Dass das Ganze nicht einfach wird, zeigte der Haftbefehl, der gegen eine Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Womöglich gab es handwerkliche Fehler. Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft könnten auch zur Einschätzung gelangt sein, dass für Hoeneß schon Entdeckungsrisiko bestand und die Selbstanzeige zu spät kam.

Kann es trotzdem für Hoeneß ein gutes Ende geben?

Ja, er kann durchaus weiter hoffen. Zunächst einmal gilt weiter die Unschuldsvermutung. Hoeneß glaubt, das Gericht mit seinen Argumenten zu überzeugen. Die Staatsanwaltschaft dürfte zwar einen maximalen Betrag an hinterzogenen Steuern zusammengetragen haben. Ob sich die Richter dem am Ende aber anschließen, wird sich zeigen. So könnte ein Teil der Steuerschuld schon verjährt sein, was am Ende zu einer Bewährungsstrafe führen könnte. Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung drohen aber bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Wann geht ein Steuerbetrüger nach Selbstanzeige straffrei aus?

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Aber auch dann muss der Steuerbetrüger draufzahlen: Wer pro Jahr und Steuerart mehr als 50 000 Euro hinterzogen hat, muss fünf Prozent Zuschlag berappen - neben Hinterziehungssumme und Zinsen. Strafrechtlich verfolgt werden können Steuerbetrüger für fünf Jahre. In schwereren Fällen - die Summe der verschwiegenen Steuern eines Jahres liegt bei 100 000 Euro und mehr - verjährt Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren. Mit einer Geldstrafe kommt man ab dieser Summe kaum davon, eine Haftstrafe wird aber oft zur Bewährung ausgesetzt.

Und wann muss ein Steuerbetrüger ins Gefängnis?

Laut Bundesgerichtshof wird Gefängnis in der Regel fällig, wenn mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen und eine strafbefreiende Selbstanzeige abgelehnt wurde. Eine misslungene Selbstanzeige kann eine Strafe zumindest lindern. Ist die Selbstanzeige voll wirksam, geht ein Steuerbetrüger straffrei aus - selbst wenn er Milliarden am Fiskus vorbei geschleust haben sollte.