Startberechtigung der UEFA Leipzig und Salzburg dürfen Champions League spielen
Leipzig (dpa) - RB Leipzig und Red Bull Salzburg dürfen in der kommenden Saison in der Champions League starten. Die Europäische Fußball-Union erteilte beiden Vereinen die Startberechtigung für die Königsklasse.
Man sehe keine Verletzung der Regularien zur „Integrität des Wettbewerbs“, teilte der Verband am 20. Juni mit. „Wir sind nun Teil der UEFA und freuen uns gemeinsam mit unseren Mitbewerbern auf die Champions League“, sagte Leipzigs Geschäftsführer Oliver Mintzlaff.
RB habe „gemeinsam mit unseren Gesellschaftern Änderungen vollzogen, um die Regeln zur Integrität des Wettbewerbs einzuhalten“, meinte Mintzlaff. Die Regeln fordern eine strikte Trennung auf allen Ebenen aller an der Champions League teilnehmenden Vereine. Da Salzburg und der Bundesliga-Zweite Leipzig über den gemeinsamen Sponsor Red Bull verbunden sind, hatte es zuletzt immer wieder Fragezeichen hinter dem Startrecht der Sachsen gegeben.
Beide Clubs hätten „bedeutende Management- und strukturelle Änderungen (hinsichtlich Unternehmensfragen, Finanzen, Personal, Sponsoring usw.) vorgenommen“, hieß es von UEFA-Seite. Man sei zu der Auffassung gelangt, „dass keine natürliche oder juristische Person mehr entscheidenden Einfluss auf mehr als einen an einem UEFA-Clubwettbewerb teilnehmenden Verein hat.“
Bei RB Leipzig hatte man der UEFA-Entscheidung ohnehin entspannt entgegengesehen. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, hatten Mintzlaff und Sportdirektor Ralf Rangnick immer wieder betont. Beide Clubs seien mittlerweile komplett entflochten, Salzburg würde den Getränkekonzern Red Bull nur noch als Hauptsponsor haben.
In der Königsklasse tritt Red Bull Salzburg unter dem Namen FC Salzburg an. Der österreichische Meister und Pokalsieger wurde für die zweite Qualifikationsrunde gegen den Sieger aus Hibernians Paola aus Malta gegen FCI Tallinn aus Estland gelost.