Maßnahmen gegen Köln: Drei Teilausschlüsse und Geldstrafe
Köln (dpa) - Das befürchtete Geisterspiel bleibt dem 1. FC Köln erspart, doch die wiederholte Randale von Hooligans kommt den Bundesligisten teuer zu stehen. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bekanntgab, wurde der Aufsteiger zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt.
Außerdem belegte das DFB-Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro. „Mit den Teilausschlüssen vermeiden wir, dass die große Menge der friedlichen Zuschauer unter dem Fehlverhalten Einzelner leidet“, begründete der Sportgerichts-Vorsitzende Hans. E. Lorenz das Strafmaß der Verbandsjuristen.
Demnach finden die Heimspiele gegen Hoffenheim am 12. April, gegen Leverkusen am 26. April und gegen Schalke am 32. Spieltag unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bei diesen Partien bleiben die normalerweise von den Ultras genutzten Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südtribüne geschlossen. In diesen Blöcken finden rund 2800 Zuschauer Platz. Den dadurch entstandenen Schaden bezifferte der FC auf 150 000 bis 200 000 Euro.
Darüber hinaus müssen die Kölner bei der restlichen Auswärtsspielen der Saison Auflagen erfüllen. Insbesondere dürfen Tickets für die Spiele in Freiburg, Berlin, Augsburg und Mainz ausschließlich personalisiert abgegeben werden. Zudem wird der FC mit Borussia Mönchengladbach zu einem gemeinsamen Sicherheitskonzept für die nächsten beiden Rhein-Derbys verpflichtet. Einen großen Teil der Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro soll der FC für Präventionsmaßnahmen einsetzen.
Die Reaktion der Vereinsführung fiel moderat aus. „Die Strafe trifft den 1. FC Köln hart und ist finanziell wie organisatorisch für uns eine große Herausforderung“, sagte FC-Präsident Werner Spinner. „Wir sind dennoch erleichtert, dass der DFB die Fanarbeit des 1. FC Köln und die von uns nach dem Derby ergriffenen Maßnahmen anerkennt. Wir danken in diesem Zusammenhang ausdrücklich unseren Mitgliedern und Fans, die schon beim Spiel gegen Hannover ein klares Signal der Einheit und Unterstützung für den Club gesendet und damit eine vorbildliche Reaktion auf die Vorfälle in Mönchengladbach gezeigt haben.“
Nach den Vorkommnissen beim Bundesliga-Spiel in Mönchengladbach am 14. Februar und beim DFB-Pokalspiel in Duisburg am 28. Oktober 2014 sah sich der DFB zu einem konsequenten Vorgehen genötigt. So waren FC-Fans beim Rhein-Derby in Mönchengladbach mit dem Abpfiff auf den Rasen im Borussia-Park gestürmt.
Daraufhin hatte der Bundesliga-Aufsteiger den Fan-Club „Boyz“ aus einer AG Fankultur ausgeschlossen. Dieses konsequente Vorgehen der Vereinsführung erwies sich als strafmildernd. „Ohne die umfangreichen und vorbildlichen Maßnahmen des 1. FC Köln im Anschluss an die Vorfälle in Mönchengladbach wäre die Anordnung von zumindest einem Geisterspiel sehr wahrscheinlich gewesen“, sagte Hans E. Lorenz.
Den Tätern von Mönchengladbach drohen finanzielle Konsequenzen. Denn der FC will sie für DFB-Geldstrafen und andere Folgekosten in Regress nehmen. Für die Kölner ist ein Zuschauer-Teilausschluss kein Novum. Schon beim ersten Heimspiel der Zweitligasaison 2012/13 gegen Sandhausen war die Besucherzahl reduziert worden. „Ich finde es nicht toll, wenn in Köln die Blöcke geschlossen bleiben. Damit muss nach drei Spielen auch Schluss sein“, kommentierte DFB-Vizepräsident Rainer Koch bei Sky.