Paragraf 33 befasst sich mit unsportlichem Verhalten von Trainern.
Demnach kann ein Verstoß gegen DFB-Regeln verschiedene Folgen haben: Verwarnung oder Verweis, eine Geldstrafe bis zu 50 000 Euro, ein Aufenthaltsverbot für bis zu fünf Spiele seiner Mannschaft und eine Sperre der Trainer-Tätigkeit von bis zu zwei Jahren. Diese Strafen können auch kombiniert verhängt werden. In besonders schweren Fällen kann der Trainer seine Ausbildungserlaubnis auf Zeit oder dauerhaft verlieren.