Schalke akzeptiert Strafe mit Bewährung für Huntelaar
Gelsenkirchen (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat bei seinem Urteil gegen Klaas-Jan Huntelaar erstmals auch eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.
Das Gremium sperrte den Stürmer des Bundesligisten FC Schalke 04 „wegen einer Tätlichkeit“ für sechs Spiele, von denen er jedoch zunächst nur vier absitzen muss. Die übrigen zwei Partien soll der niederländische Nationalspieler nur verbüßen müssen, wenn er bis zum 30. Januar 2016 erneut eine Rote Karte erhält.
Der Revierclub akzeptierte das Urteil am Nachmittag. Damit kommt es nicht zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht und die Strafe ist rechtskräftig. Das bestätige ein Vereinssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Huntelaar, der zudem eine Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro zahlen muss, kann somit im Revierderby am 28. Februar bei Borussia Dortmund wieder spielen. Der Niederländer war am vergangenen Samstag im Bundesliga-Heimspiel gegen Hannover 96 nach einem groben Foul in der 85. Minute des Feldes verwiesen worden.
„Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben“, sagte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. „Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist.“
Die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe geht auf einen Beschluss des DFB-Bundestages vom Oktober 2013 zurück. Wie ein Verbandssprecher bestätigte, ist eine Sperre auf Bewährung erst seit dieser Spielzeit möglich. Die Art der Strafe für Huntelaar könnte also zum Maßstab für künftige Fälle werden.
Der DFB-Kontrollausschuss hatte zunächst sechs Spiele Sperre ohne Bewährung gefordert und damit heftigen Widerspruch bei Schalke ausgelöst. Manager Horst Heldt hatte angekündigt, eine solch lange Strafe nicht zu akzeptieren. „Wir sind nicht der Ansicht, dass es sich um eine Tätlichkeit handelt. Das passt auch gar nicht zu Klaas-Jan. Sicherlich war die Rote Karte berechtigt, aber eine Sperre von sechs Spielen ist aus unserer Sicht eine deutlich zu hohe Strafe“, hatte Heldt am Dienstag erklärt.
Tags darauf besann sich der Club, akzeptierte die zunächst wirksame Vier-Spiele-Sperre und verzichtete auf eine mündliche Verhandlung. Zumal auch die Gefahr bestünde, dass sich die Strafe danach erhöht.
Huntelaar war nach dem Tritt von hinten in die Beine von Gegenspieler Hannovers Manuel Schmiedebach von Schiedsrichter Sascha Stegemann des Feldes verwiesen worden. Auf der Schalker Internetseite hatte Huntelaar den Platzverweis anerkannt, eine Tätlichkeit aber bestritten. „Nach Betrachten der Bilder muss ich sagen, dass der Schiedsrichter es richtig gesehen hat. Ich habe mich in dieser Situation verkalkuliert“, wurde der 31-Jährige dort zitiert. Inzwischen hat Schalke diese Erläuterung des Niederländers von der Internetseite wieder gelöscht.