Sportgericht bleibt hart: Geldstrafe für Völler

Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist im Fall Rudi Völler hart geblieben. In einer mündlichen Verhandlung bestätigten die Richter die Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro für den Leverkusener Sportdirektor wegen unsportlichen Verhaltens.

„Es gab schon einen Grund für seinen Protest. Kein Verständnis aber gibt es für die Art, den Umfang, die Intensität und den Ort der Attacke gegen den Schiedsrichter. Das war nicht sportdirektoren-like und verlangte nach einer harten Bestrafung“, sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz in der Urteilsbegründung.

Völler hatte nach dem 1:4 seines Clubs am 17. September gegen den 1. FC Köln Schiedsrichter Günter Perl (Pullach) und seine Assistenten noch auf dem Feld attackiert. Erzürnt hatte Völler die Rote Karte für Leverkusens Andrè Schürrle kurz vor dem Abpfiff. Ein ähnlich gelagertes Foul vor der Pause von Lukas Podolski (Köln) an Schürrle blieb dagegen ungeahndet. Im Einzelrichter-Verfahren war am 10. Oktober schon auf die Geldstrafe in gleicher Höhe entschieden worden. Dagegen hatte Völler Einspruch eingelegt.

Der Einwand, es habe sich bei Völlers Ausraster („Sauerei, Frechheit, Witz des Jahrhunderts“) um keine Beleidigung gehandelt, fand jedoch kein Gehör bei den Sportrichtern. Völler habe wegen seines hohen Bekanntheitsgrades eine Vorbildfunktion. Deshalb sei keine Milderung möglich. Völler und Bayer Leverkusen können gegen das Urteil noch Berufung vor dem Bundesgericht einlegen. „Wir werden das prüfen“, meinte Rechtsanwältin Christine Bernard.