Der 31-Jährige war am vergangenen Samstag beim 1:3 der Schalker in Stuttgart des Feldes verwiesen worden. Jones hatte seinen Gegenspieler Traoré mit einer unkontrollierten Grätsche in der Nähe der Außenlinie zu Boden befördert. Im Einzelrichter-Verfahren wurde die Aktion als rohes Spiel gegen den Gegner gewertet.
Das hohe Strafmaß liegt in der Tatsache begründet, dass Jones als Wiederholungstäter gilt und bereits seine fünfte Rote Karte kassierte. Verein und Spieler können gegen das Urteil noch in Berufung gehen.