DFB-Sportgericht Ticketpersonalisierungen für Frankfurt aufgehoben
Frankfurt/Main (dpa) - Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt muss bei Auswärtsspielen in der Rückrunde doch keine personalisierten Eintrittskarten herausgeben. Das DFB-Sportgericht hob damit die Auflage aus seinem Urteil vom 26. September auf, wie der Verband mitteilte.
Zur Begründung teilte Hans Lorenz als Vorsitzender des Sportgerichts mit: „Es war zu befürchten, dass die Personalisierungsauflage den gewünschten Zweck der Erhöhung der Sicherheit bei Frankfurter Auswärtsspielen verfehlen könnte und die damit verbundenen Sicherheitsrisiken höher sein könnten als der Nutzen der Maßnahme.“
Das Sportgericht erwartete, dass SGE-Anhänger die Auflage hätten umgehen können, indem sie sich Karten aus dem nicht personalisierten Kontingent der gastgebenden Vereine gekauft hätten. Dem wollten die Richter vorbeugen. „Wir begrüßen die Entscheidung, denn sie berücksichtigt in einer Gesamtbetrachtung die maßgeblichen Sicherheits- und Faninteressen aller Beteiligten“, sagte Eintracht-Vorstand Axel Hellmann in einer Mitteilung.
Die Strafe hatte das Sportgericht wegen schwerer Verfehlungen beim Pokalspiel in Magdeburg im August verhängt. Neben den personalisierten Tickets wurden für die Spiele gegen den FC Bayern (Bundesliga) und den FC Ingolstadt (DFB-Pokal) auch Teile des Frankfurter Publikums ausgeschlossen.