Urteil: Berater dürfen nicht an Minderjährigen verdienen

Frankfurt/Main (dpa) - Spielerberater im Profifußball dürfen in Zukunft kein Geld mehr für die Vermittlung minderjähriger Spieler erhalten.

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Allerdings müssen die Berater auch weiterhin nicht beim Deutschen Fußball-Bund registriert sein oder dem Verband ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem monatelangen Rechtsstreit zwischen dem DFB und der großen Spielerberatungsagentur Rogon Sportmanagement. Das Urteil wurde bereits am Dienstag gefällt, aber erst am Donnerstag veröffentlicht.

Auslöser des Verfahrens war das neue „DFB-Reglement für Spielervermittlung“. Der deutsche Verband hatte es im April 2015 als Vorgabe des Weltverbandes FIFA übernommen. Rogon klagte daraufhin auch im Namen zahlreicher anderer Berater, weil die Branche darin einen unzulässigen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sieht.

Das neue Reglement besteht im Kern aus sieben zentralen Punkten, vier davon wurden dem DFB durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 29. April 2015 untersagt. Sowohl der Verband als auch Rogon gingen daraufhin in Berufung, das OLG als nächste und entscheidende Instanz änderte das Urteil am Dienstag aber nur geringfügig ab.

Entscheidender Unterschied ist die Bestätigung des Verbots, für die Vermittlung minderjähriger Spieler Geld zu kassieren. Der DFB hatte dieses Verbot in sein Reglement aufgenommen, das Landgericht Frankfurt hatte es zunächst wieder gekippt. Mit diesem Verbot aber „verfolge der DFB grundsätzlich den legitimen Zweck des Minderjährigenschutzes“, urteilte das OLG nun. „Es solle verhindert werden, dass minderjährige Fußballspieler primär durch finanzielle Anreize Transfers abschießen und ohne gesicherte Perspektive aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden.“

Abgesehen davon winkte das Gericht das neue „Reglement für Spielervermittlung“ zur Hälfte durch, untersagte dem DFB aber auch weiterhin die Anwendung einzelner Regelungen. Besonders wichtig aus Sicht der Berater-Branche: Sie muss sich auch künftig nicht „den Statuten und Reglements der Verbände unterwerfen“, das heißt: Einzelne Vermittler müssen sich auch wie bisher nicht beim DFB registrieren, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Auch ein erweitertes Führungszeugnis werden sie in Zukunft nicht vorlegen müssen. Der DFB hatte dies gefordert, das Gericht aber hält diesen Punkt für unzulässig und schlechterdings „unmöglich“.

Gleichzeitig bestätigte das Frankfurter OLG zentrale Punkte, die der Berater-Branche überhaupt nicht schmecken. So sind Profis und Vereine definitiv verpflichtet, alle Vergütungen und Zahlungen an Spielerberater beim DFB offenzulegen. Der Verband verfolge damit „das als legitim anzusehende Ziel der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Spielervermittlungen. Hinter diesem Ziel stehe der legitime Zweck, die Vermittlung von Sportlern primär an sportlichen, nicht jedoch finanziellen Interessen auszurichten“, heißt es in dem Urteil.

Aus Sicht der Verbände ist der wachsende Einfluss der Spielervermittler in dem Millionengeschäft Profifußball schon lange ein Problem. Laut Statistik zahlten die Vereine der 1. und 2. Bundesliga allein in der Saison 2013/2014 insgesamt 100 Millionen Euro an die Berater ihrer Profis. Die Agentur Rogon gehört zu den größten im deutschen Fußball. Sie betreut unter anderen Weltmeister Julian Draxler (VfL Wolfsburg), Bundesliga-Torschützenkönig Alexander Meier (Eintracht Frankfurt) sowie die Brasilianer Roberto Firmino (FC Liverpool) und Luiz Gustavo (VfL Wolfsburg).