DFB: „Kriminelle Energie“ "Krieg dem DFB" - BVB und Frankfurt droht Ärger wegen Pyros und Plakaten
Berlin. „Krieg dem DFB“ auf Plakaten, massive Pyrotechnik in der Kurve: Nur gut drei Monate nach der Sperrung der Südtribüne droht Borussia Dortmund wie auch Eintracht Frankfurt nach Fan-Verstößen neuer Ärger.
Beide Anhängergruppen zündeten beim Pokalfinale Bengalos und nutzten das Duell im Berliner Olympiastadion für Unmuts-Äußerungen über den Deutschen Fußball-Bund - der sich alarmiert zeigt. Die Sportgerichtsbarkeit werde sich „intensiv mit notwendigen Sanktionsmaßnahmen“ befassen, kündigte der DFB an und sprach von „krimineller Energie“. Der Kontrollausschuss wird demnach in dieser Woche Ermittlungen gegen beide Vereine einleiten.
Während des 2:1-Sieges der Dortmunder im Berliner Olympiastadion hatten die Fans des BVB schon vor Anstoß und immer wieder während der Partie Leuchtfeuer gezündet. Nach der Pause brannte es auch in der Frankfurter Kurve - vereinzelt flogen Bengalos Richtung Spielfeld.
„Es ist völlig inakzeptabel, dass einige Chaoten dieses wunderbare Pokalfinale, auf das sich so viele Zuschauer freuen, als Bühne missbrauchen und die anständigen Fans, Familien und Kinder im Stadion durch Abbrennen von Pyrotechnik gefährden“, sagte DFB-Generalsekretär Friedrich Curtius. Es habe deutlich verstärkte Kontrollen beim Einlass gegeben. „Dass dennoch Feuerwerk ins Stadion gelangen konnte, zeigt die hohe kriminelle Energie, mit der hier einige Gruppen vorgehen.“
In der Kurve des BVB waren auch Plakate wie „Krieg dem DFB“, „Scheiss DFB!“ und „Scheiss Polizei!“ gezeigt worden, dies könnte ebenfalls Ermittlungen des Verbandes nach sich ziehen. Vor Anpfiff stimmten beide Fangruppen lautstark einen gemeinsamen Wechselgesang an: „Scheiß DFB“.
Die Clubs waren in der Vergangenheit bereits für Vergehen ihrer Anhänger bestraft worden. Dortmund durfte diese Saison nach Vorkommnissen im Bundesligaspiel gegen RB Leipzig keine Zuschauer auf die Südtribüne lassen. Grund hierfür waren damals nach einem Urteil des Sportgerichts vor allem „Spruchbänder mit verunglimpfenden und diffamierenden Inhalten“, auch Schmähgesänge und das Abbrennen von Pyrotechnik in anderen Spielen wurde berücksichtigt.
Die Eintracht hatte ihr Ligaspiel gegen den FC Bayern und das Pokal-Zweitrundenspiel gegen den FC Ingolstadt wegen eines Zuschauerteilausschlusses aufgrund zahlreicher Fanverfehlungen vor einer Geisterkulisse bestreiten müssen. Das Sportgericht ahndete damit Zwischenfälle in der ersten Pokalrunde beim Gastspiel in Magdeburg. Während der Partie gegen den Drittligisten hatten Frankfurter Anhänger unter anderem zwei Raketen in einen benachbarten Zuschauerblock geschossen. dpa