UEFA lehnt Einspruch des FC Sion ab

Nyon (dpa) - Der FC Sion ist mit seinem Einspruch gegen den Ausschluss aus der Europa League gescheitert. Die Europäische Fußball-Union lehnte die Klage des Schweizer Erstligisten ab.

Damit ersetzt Celtic Glasgow in der Gruppenphase den Club aus Sion und trifft zum Auftakt auf Atletico Madrid. Sion soll gegen ein Transferverbot verstoßen haben. Wenige Stunden nach der Entscheidung des UEFA-Berufungssenats bestätigte auch die kurzfristig einberufene Dringlichkeitskommission unter dem Vorsitz von Verbandschef Michel Platini das Europa-League-Aus für Sion.

„Wir haben klare Regeln, die allen Clubs bekannt sind, bevor sie an unseren Wettbewerben teilnehmen“, erklärte Platini in einer Mitteilung am 13. September. Er sei froh, dass die entsprechenden Organe „Vereine bestrafen, die ihren Einfluss und ihr Vermögen benutzen, um Spieler zum Vertragsbruch anzustiften“. Dies sei „gegen sämtliche Regeln der sportlichen Fairness“, betonte der Franzose. Man müsse die Entscheidungen der Disziplinar- und Berufungskommission respektieren, forderte Platini laut UEFA-Erklärung. Sion kann nun noch vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ziehen.

Sion darf für die Dauer von zwei Transferperioden keine Spieler unter Vertrag nehmen, weil der Club 2008 laut Weltverband FIFA den ägyptischen Torhüter Essam Al Hadari zum Vertragsbruch angestiftet hatte. Mehrere Verfahren sind in diesem Fall anhängig. Der Schweizer Club ist der Meinung, der Transferbann sei bereits zu Ende, laut FIFA gilt das Verbot bis Ende dieses Jahres.

Zuvor hatte der Berufungssenat das Urteil der Disziplinarkommission bestätigt. Celtic war in der letzten K.o.-Runde der Europa League an Sion gescheitert, hatte aber Einspruch gegen die Wertung eingelegt. Sion soll mindestens fünf nicht spielberechtigte Profis eingesetzt haben. Beide Partien wurden nachträglich mit 3:0 für Glasgow gewertet. In Gruppe I stehen damit Celtic, Atlético, Udinese Calcio und Stade Rennes.

Noch wenige Stunden vor dem Urteil der UEFA hatte der Schweizer Verein auf seiner Homepage mitgeteilt, dass man bei einem Kantonsgericht eine sogenannte superprovisorische Verfügung erwirkt habe, die den Europapokal-Start kurzfristig erlaube. Diesen Gang vor ein ordentliches Gericht wies die UEFA am Abend in aller Deutlichkeit zurück. Sion habe keine „besonderen Privilegien im Vergleich zu jedem anderen Verein in der Europa League“, hieß es in der Presseerklärung.