FIFA-Skandal: Schweiz übermittelt erste Beweismittel

Bern (dpa) - Die Schweizer Behörden arbeiten weiter mit Hochdruck an der Aufklärung des Korruptionsskandals um die FIFA. Das zuständige Bundesamt für Justiz (BJ) schickte den Behörden in den USA erste Beweismittel für das Strafverfahren gegen hochrangige Funktionäre.

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„Es handelt sich um Unterlagen zu Bankkonten, über welche Bestechungsgelder für die Vergabe von Vermarktungsrechten im Zusammenhang mit Fussballturnieren in Lateinamerika und in den USA geflossen sein sollen“, gab das in Bern ansässige BJ in einer mehrsprachigen Pressemitteilung bekannt.

Gestützt auf die Rechtshilfeersuchen der US-Justiz habe das BJ zudem auf 13 Bankkonten rund 80 Millionen US-Dollar gesperrt. Diese Gelder würden bis zum Abschluss des Rechtshilfeverfahrens gesperrt bleiben.

Erst Anfang des Monats hatten die USA in dem schwersten Skandal um den Fußball-Weltverband Anklage gegen 16 weitere hochrangige Funktionäre erhoben, unter ihnen Ex-FIFA-Exekutivmitglied Ricardo Teixeira, der ehemalige brasilianische Verbandspräsident Marco Polo del Nero und das ehemalige FIFA-Exekutivmitglied Rafael Salguero aus Guatemala. „Das Ausmaß der Korruption ist unglaublich“, hatte US-Justizministerin und Generalstaatsanwältin Lynch betont.

Der frühere FIFA-Vizepräsident Eugenio Figueredo hatte jüngst die Existenz eines umfangreichen Korruptionsnetzes in Südamerika eingestanden. Nach seiner Auslieferung aus der Schweiz entschied eine Richterin in seiner Heimat Uruguay, dass er wegen Korruption und Geldwäsche in das Zentralgefängnis der Hauptstadt Montevideo gebracht wird.

Figueredo habe eingeräumt, dass er „große Summen Geld“ bekommen habe, erklärte Gómez. Diese habe er dann woanders investiert. Er soll auch eingeräumt haben, dass zehn Präsidenten nationaler Fußballverbände in Südamerika Bestechungsgeld kassiert haben, zum Beispiel beim Handel mit TV-Rechten. Figueredo war von 1993 bis 2013 Vizepräsident des südamerikanischen Fußballverbandes CONMEBOL und seit 2013 Präsident.

Vier der neun FIFA-Funktionäre, die am 27. Mai und am 3. Dezember 2015 in Zürich verhaftet worden waren, würden sich nach wie vor einer Auslieferung an die USA widersetzen. „Die Beschwerden von Julio Rocha, Costas Takkas und Rafael Esquivel gegen die Auslieferungsentscheide des BJ sind beim Bundesstrafgericht hängig; bis am 11. Januar 2016 muss das formelle US-Auslieferungsersuchen für Alfredo Hawit beim BJ eintreffen“, erklärte das Justiz-Bundesamt der Schweiz dazu.

Die Behörde prüfte Unterlagen zu rund 50 Konten bei zehn verschiedenen Banken. Die US-Behörden hätten zudem um die Herausgabe von Akten aus dem im Jahr 2010 eingestellten Strafverfahren gegen FIFA-Funktionäre beziehungsweise im Strafverfahren gegen Verantwortliche der Sportvermarktungsfirma ISL ersucht, weil sie die aus dem schweizerischen Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse als bedeutsam für ihr Strafverfahren erachteten, hieß es vom BJ. Akten im Umfang von rund 50 Bundesordnern würden daher aktuell gesichtet und unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob sie für das Strafverfahren in den USA von Bedeutung sein können.