Bericht über Superliga Hoeneß kündigt rechtliche Schritte gegen den „Spiegel“ an

Dresden · Vor einer Woche machte der Bericht über ein womöglich geplanten Superliga Schlagzeilen. Auch der FC Bayern soll laut des „Spiegel“-Berichts darin eine Rolle spielen. Uli Hoeneß dementierte das sofort. Aber das reicht ihm wohl nicht.

Uli Hoeneß, Vereinspräsident vom FC Bayern.

Foto: dpa/Matthias Balk

Münchens Präsident Uli Hoeneß will rechtlich gegen Veröffentlichungen des Magazins „Der Spiegel“ über den Fußball-Bundesligisten FC Bayern vorgehen.

Im Interview der „Sächsischen Zeitung“ (Freitag) sagte der 66-Jährige auf eine entsprechende Frage: „Ja, sicher“. Das Nachrichtenmagazin hatte in der vergangenen Woche über neue Pläne für eine europäische Superliga berichtet, in denen auch der FC Bayern eine Rolle spielt. „Wir stehen zu unserer Geschichte“, teilte „Der Spiegel“ am Freitag mit. Von Seiten des FC Bayern sei noch kein Schriftstück zu der Angelegenheit bei ihm eingegangen.

Hoeneß sagte: „Das war der Wahnsinn. Der 'Spiegel' macht mit einer Geschichte unter der Schlagzeile 'Der Verrat' auf, die überhaupt nicht stimmt.“ Der Bayern-Präsident bekräftigte, dass es keinen Plan gegeben habe, aus der Bundesliga auszutreten und an einer Super League teilzunehmen. „Es wurde vor zwei, drei Jahren innerhalb der internationalen Gremien mal darüber diskutiert und auch bei uns im Aufsichtsrat. Dort wurde es einstimmig abgelehnt, damit war die Sache vom Tisch.“ Hoeneß schließt aus, dass der FC Bayern in den nächsten Jahren Mitglied einer Super League wird: „Da gibt es einen klaren Beschluss, und da wird auch nicht dran gerüttelt.“

Eine Beraterfirma soll Real Madrid im Oktober Pläne für die Einführung einer Superliga als Konkurrenz zur Champions League vorgelegt haben, hatte der „Spiegel“ am Freitag vergangener Woche berichtet. Demnach sei vorgesehen, dass 16 Topclubs, darunter der FC Bayern München, im Laufe dieses Monats eine bindende Absichtserklärung unterzeichnen. Zudem soll der Club 2016 die Möglichkeiten eines Bundesliga-Ausstiegs rechtlich geprüft haben.

(dpa)