„Bosman für Sportrechte“: Pub-Besitzerin klagt
Portsmouth (dpa) - Karen Murphy, eine Pub-Besitzerin aus Portsmouth, lehrt die Fußball-Manager, die TV-Sender und die Rechtehändler das Fürchten.
Die Wirtin vom „Red White & Blue“ im wenig feinen Stadtteil Southsea hat sich mit der reichen Premier League angelegt und droht jetzt für Fernsehrechte das zu werden, was Jean-Marc Bosman für die Transfers von Fußballprofis war. Das Milliarden-Geschäft steht vor einschneidenden Änderungen.
„Murphys Law“ schreiben englische Zeitungen bereits, auch wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) noch aussteht. Zumindest hat sich aber die Generalanwältin des höchsten europäischen Gerichts Ende vergangener Woche auf die Seite der mutigen Kneipen-Betreiberin geschlagen und damit die Revolution der Sportvermarktung unterstützt.
Die Geschichte begann im „Red White & Blue“ in der Fawcett Road, in dem die „Landlady“ für ihre Gäste Fuller's Beer zapft und englischen Live-Fußball zeigt. Um Geld zu sparen, nutzte sie von 2005 an keine Decoder-Karte des englischen Pay-TV-Senders Sky, sondern des griechischen Anbieters Nova, der auch einen englischen Kommentar anbietet. Murphy sparte nach eigenen Angaben rund 6400 Pfund im Jahr - zog sich aber den Ärger von Sky und der Premier League zu.
Zweimal verlor die mutige Wirtin gegen die Media Protection Services Ltd. vor heimischen Gerichten. Jetzt aber wird Europas höchstes Gericht entscheiden. „Ich kämpfe, weil ich ärgerlich bin, weil es ungerecht ist“, sagte Murphy in einem BBC-Interview. Und erklärte ihre Sicht der Dinge: „Wenn ich ein Auto kaufen will, dann kann ich zu jedem Händler und jedem Hersteller gehen. Wenn ich Fußball sehen will, kann ich nur zum Sky-Händler gehen und muss dort zehnmal mehr bezahlen.“
Generalanwältin Juliane Kokott sieht das offensichtlich ähnlich, drückt es aber anders aus. Bei den derzeitigen Verträgen handele es sich um eine „territoriale Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit“, heißt es in der Juristensprache. Kokott ist der Rechtsauffassung, dass die exklusiven Rechte „eine Aufteilung des Binnenmarktes in voneinander getrennte nationale Märkte bewirken“. Es bestehe jedoch „kein spezifisches Recht, in jedem Mitgliedstaat andere Preise für eine Leistung zu verlangen“.
Nach Kokotts Ansicht liegt es vielmehr in der Logik des Binnenmarktes, dass Preisunterschiede zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten durch Handel ausgeglichen werden. Die Vermarktung von Senderechten auf der Grundlage territorialer Exklusivität liefe darauf hinaus, „aus der Ausschaltung des Binnenmarktes Gewinn zu erzielen“.
Wenn die Pub-Besitzerin aus Portsmouth wie erwartet Recht bekommt, würde das zunächst den Pay-TV-Sender Sky treffen, der bereits angedroht hat, bei fehlender Exklusivität weniger zu zahlen. Das trifft dann vor allem die englische Premier League, die einen rund 1,8 Milliarden Pfund (2,14 Milliarden Euro) schweren Dreijahresvertrag hat und mit TV-Rechten zudem mehr als eine Milliarde Pfund im Ausland verdient.
Zum Vergleich: Bei der Bundesliga ist der Anteil der Auslandsvermarktung deutlich geringer und umfasst derzeit mit jährlich fast 40 Millionen Euro weniger als zehn Prozent der Inlandsvermarktung. „Murphys Law“ würde aber innerhalb der 27 EU-Staaten nicht nur für Fußball, sondern für alle Sportarten und auch für andere Senderechte gelten.