Steaua darf Schwulen-Hass des Besitzers nicht dulden

Luxemburg (dpa) - Dem rumänischen Fußball-Rekordmeister Steaua Bukarest droht Ärger: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, der Club dürfe die schwulenfeindlichen Äußerungen seines Besitzers nicht dulden.

Steaua-Chef George („Gigi“) Becali (54), eine der schillerndsten Gestalten in der internationalen Fußballszene, hatte in Interviews erklärt, er würde niemals einen homosexuellen Spieler bei seinem Verein akzeptieren.

Steaua Bukarest war daraufhin von einer Organisation zum Schutz der Rechte von Homosexuellen verklagt worden, weil der Verein gegen eine EU-Richtlinie verstoße, wonach eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung nicht erlaubt sei. Der rumänische „Nationale Rat für die Bekämpfung der Diskriminierung“ war der Argumentation des Vereins gefolgt: Steaua-Mehrheitsaktionär Becali sei nicht der Arbeitgeber, weshalb der Verein nicht gegen die Richtlinie verstoßen habe. Becali wurde wegen einer „Belästigung“ verwarnt. Diese Argumentation wiesen die höchsten EU-Richter zurück.

„In meiner Familie hat ein Schwuler nichts verloren, und die Steaua ist meine Familie. Besser als mit einem Schwulen spielen wir mit einem Nachwuchsspieler. Das ist keine Diskriminierung“, hatte „Gigi“ Becali gesagt. Und: „Er könnte der größte Tyrann und der größte Säufer sein ... aber wenn er homosexuell ist, möchte ich nichts mehr von ihm hören.“ Er habe als „Patron“ von Steaua das Recht, zusammenzuarbeiten mit wem er wolle.

Der EuGH urteilte, ein Verein als Arbeitgeber könne die Vermutung, er betreibe eine diskriminierende Einstellungspolitik nicht alleine mit dem Hinweis widerlegen, die Äußerungen stammten von einer Person, die „nicht rechtlich befugt sei, ihn bei Einstellungen zu binden“. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber sich nicht deutlich von den Äußerungen einer offensichtlich wichtigen Person im Management des Vereins distanziere, könne durchaus wichtig für die Beurteilung der Einstellungspolitik sein.

Die Richtlinie verlange dem Verein auch keine Beweise ab, die nicht zu erbringen seien. Der Anschein einer Diskriminierung könne „mit einem Bündel übereinstimmender Indizien widerlegt werden“. Der Verein müsse keineswegs beweisen, dass er schon homosexuelle Spieler beschäftigt habe. Indizien für die Nicht-Diskriminierung könnten eine „klare Distanzierung von diskriminierenden öffentlichen Äußerungen“ oder „ausdrückliche Bestimmungen“ in der Einstellungspolitik sein.

Erst im Februar war Becali zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil seine Leibwächter die Diebe seiner Luxuslimousine stundenlang im Kofferraum des wieder entdeckten Autos gefangen gehalten hatten. Ein Verfahren gegen ihn und sieben andere Fußball-Funktionäre wegen Betrugs im Zusammenhang mit Spielertransfers ist noch anhängig.

2008 hatte Becali einem anderen Verein 1,7 Millionen Euro geboten, damit dieser ein wichtiges Spiel verliere. Von Juli 2009 bis Dezember 2012 war er für eine nationalistische Partei Abgeordneter im Europaparlament. Damals hatte er wissen lassen, er werde für die Reisen zwischen Bukarest und Straßburg den Privatjet nutzen, weil er ungerne auf Flughäfen herumstehe.