Warner teilt wieder aus: Vorwürfe gegen Blatter
Zürich (dpa) - Verschwörungstheorien, Bestechungsvorwürfe gegen FIFA-Boss Joseph Blatter und neue Ermittlungen im WM-Land Brasilien: Pünktlich zum brisanten Treffen des ausgedünnten Exekutivkomitees wird der Fußball-Weltverband wieder von seiner Vergangenheit eingeholt.
Der nach schweren Korruptionsvorwürfen zurückgetretene frühere FIFA-Vizepräsident Jack Warner warf seinem Ex-Chef erneut Bestechung vor. In einem Brief an die Zeitung „Trinidad Guardian“ kündigte er an, dass er Blatter schwer belasten werde. „Die Wahrheit ist, dass es viel zu sagen gibt darüber, wie die FIFA ihre Geschäfte führt. Ich habe in der Vergangenheit einen Tsunami angekündigt, der die FIFA treffen wird, und dieser wird kommen“, schrieb Warner in dem Brief, der am Dienstag auf der Internetseite der Zeitung veröffentlicht wurde.
„All die wahren 'Geschenke', die Blatter gemacht hat um seine beiden Wahlen zu sichern, werden den Leuten die Mägen umdrehen“, formulierte das ehemalige Exekutivkomitee-Mitglied weiter. Bereits vor Blatters Wiederwahl am 1. Juni hatte er vollmundig einen Tsunami angekündigt, der die Fußball-Welt erschüttern werde. Gekommen ist bislang nicht mal eine leichte Brise, von konkreten Beweisen ganz zu schweigen. Auf die neuerliche Tirade gab es von der FIFA zunächst keine Reaktion.
Der frühere Funktionär aus Trinidad und Tobago war im Juni nach Korruptionsvorwürfen von allen Ämtern im Fußball zurückgetreten. Warner soll beim Treffen der Karibischen Fußball-Union (CFU) Anfang Mai versucht haben, gemeinsam mit Mohamed bin Hammam Stimmen für die Präsidentenwahl am 1. Juni zu kaufen. Warner hat die Vorwürfe stets bestritten. Der Katarer bin Hammam war lebenslang gesperrt worden und hat Einspruch beim Internationalen Sportgerichtshof CAS eingelegt.
In seinem neuerlichen Rundumschlag warf Warner der FIFA auch Rassismus vor. „Ich werde auch über den Zionismus sprechen, der wahrscheinlich einer der Hauptgründe für diese bittere Attacke gegen bin Hammam und mich ist“, schrieb der 68-Jährige. Er und der Katarer hätten Blatter in zwei Wahlkämpfen (1998 und 2002) „mit auf einen weltweiten Feldzug genommen, um ihn zu unterstützen. Und er hat gewonnen.“ In seinem Rundumschlag verwies Warner darauf, dass alle bisherigen FIFA-Präsidenten (bis auf den Brasilianer Joao Havelange) Europäer waren. „Können Farbige nicht den Fußball verwalten? Oder haben nur Europäer die Fähigkeiten dafür?“
Die Exekutive der FIFA tagt am Donnerstag und Freitag erstmals seit dem Kongress und der Wiederwahl Blatters Anfang Juni. Damals hatte der wegen des größten Korruptionsskandals in der FIFA-Geschichte heftig kritisierte Blatter große Reformen versprochen. Diese sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert werden. Erstmals nimmt DFB-Präsident Theo Zwanziger als Nachfolger von Franz Beckenbauer an den Sitzungen der FIFA-Regierung teil.
Nach den jüngsten Vorfällen hat sich das Gesicht des Exekutivkomitees stark verändert. Weiter dabei ist allerdings trotz immer wiederkehrender Vorwürfe der brasilianische Verbandschef Ricardo Teixeira. Der skandalumwitterte Funktionär steht in seiner Heimat erneut im Visier der Ermittler. Es geht um Korruptionsvorwürfe aus den 1990er Jahren, die bereits mehrfach Gegenstand von Untersuchungen waren. Dem Verbandspräsidenten und seinem Bruder, Guilherme Teixeira, werden Geldwäsche und Korruption vorgeworfen.
Zuständig für die Ermittlungen ist die Abteilung für Finanzkriminalität der Bundespolizei, die am Montag (Ortszeit) offiziell das Verfahren auf Bitten der Staatsanwaltschaft eröffnete. Die Vorwürfe sind nicht neu. Im Mittelpunkt steht die in Liechtenstein beheimatete Firma Sanud, bei der Teixeiras Bruder Guilherme Prokurator ist. Über sie sollen nach Berichten des britischen Senders BBC zwischen 1992 und 1997 Schmiergelder in Millionenhöhe an den CBF-Präsidenten geflossen sein.
Der 64-Jährige wies die Vorwürfe stets zurück. Und auch nun ließ Teixeira wissen, dass die Anschuldigungen zwei Jahrzehnte zurück lägen und bereits ausreichend geklärt worden seien. Die neuen Untersuchungen sind zunächst auf eine Frist von 90 Tagen beschränkt.