Neymars Rekordtransfer Was ist und wie zieht man eine Ablöseklausel?
Barcelona (dpa) - Die „Cláusula“ ist derzeit in Spanien in aller Munde. Da der FC Barcelona Stürmerstar Neymar nicht freiwillig zum FC Paris Saint-Germain ziehen lassen möchte, muss der abwanderungswillige Profi die sogenannte Ablöseklausel ziehen.
Es handelt sich um eine vertraglich festgeschriebene Sonder-Vereinbarung, die solche Fälle durch Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für den „geschädigten“ Club regelt. Im Falle des 25 Jahre alten Neymars wurde dieser Betrag bei der Verlängerung des Vertrags im Oktober 2016 auf 222 Millionen Euro erhöht. Ab 2018 wäre die Summe automatisch auf 250 Millionen geklettert.
Doch wieso gibt es spanischen Fußball Ablöseklauseln? Und wie funktionieren diese genau? Bis 1985 durften Profis in Spanien bis zum Ablauf des unterschriebenen Vertrages unter keinen Umständen wechseln. Möglich war bis dahin nur ein normaler Transfer durch Einigung zweier Clubs. Das führte zu Protesten einiger Kicker. Um den Fußballern und allen Sportlern die freie Wahl des Arbeitsplatzes zu ermöglichen, verabschiedete das Parlament in Madrid 1985 ein Gesetz zur Einführung der Ablöseklausel.
Nach diesem Gesetz muss der Spieler die vereinbarte Ablösesumme auf das Konto der Profiliga LFP einzahlen. Man geht davon aus, dass ihm das Geld zuvor von dem ihn „loseisenden“ Verein geliehen wurde. Die Liga agiert als Vermittler, der die Freigabe des Profis anfordern muss und erst danach dem Club das Geld überweist. Der Vermittler ist nötig, weil man davon ausgeht, dass der Spieler seine Freigabe ja erzwingt und es zuvor keine (erfolgreichen) Verhandlungen zwischen Spieler bzw. dem neuen Club und dem Verein gegeben hat, der den Spieler widerwillig gehen lassen muss.
Auch im Falle von Neymar hat der FC Barcelona keine Verhandlungen akzeptiert. Vertreter des Spielers haben deshalb am Donnerstag im Liga-Gebäude in Madrid nach Medienberichten bereits einen Verrechnungsscheck über 222 Millionen Euro abzugeben versucht. Es heißt, Liga-Boss Javier Tebas habe die Annahme zurückgewiesen. Tebas hatte das im Interview der Sportzeitung „AS“ bereits angekündigt und Paris Saint-Germain Verletzung des Financial Fairplays vorgeworfen. Die katarischen Ölscheichs, die bei PSG das Sagen haben, beschuldigte Tebas des „finanziellen Dopings“.
Es gibt nun Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Liga, die verständlicherweise den Verlust eines Werbezugpferds befürchtet, als Vermittler die Zahlung zurückweisen kann. Im Prinzip nicht, denn das würde ja dem Geist des Gesetzes widersprechen. Neymar will ja weg. Das meint nicht nur der spanische Sportrechtsexperte Xavier Albert Canal, der am Mittwochabend im Interview mit dem Rundfunksender RAC1 sagte: „Die Liga ist dazu verpflichtet, die Summe zur Vertragsauflösung anzunehmen.“ Theoretisch könne die Auszahlung auch auf das Konto eines Notars erfolgen.