Berufungsgericht Urteil aus Brüssel schwächt Position des CAS
Brüssel (dpa) - Das Urteil eines Brüsseler Berufungsgerichts könnte weitreichende Folgen für den Sport haben.
Demnach entschied der Appellationshof in Brüssel, dass die gesetzliche Verpflichtung, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS zu regeln, rechtswidrig ist.
Hintergrund ist eine Klage des belgischen Fußball-Clubs FC Seraing gewesen. Ursprünglich ging es um das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft (Third-Party Ownership, kurz TPO), das in den Statuten von FIFA, UEFA und nationalen Verbänden verankert ist. Die FIFA hatte dem Club untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben. Der Fall landete vor dem CAS, der im Sinne der FIFA entschied. Daraufhin stellte Seraing die Unabhängigkeit des CAS in Frage, da dieser durch die internationalen Verbänden finanziert wird.
Nachdem sich nun das Berufungsgericht als zuständig erklärt hat, soll der ursprüngliche Streitfall um die Dritteigentümerschaft am 4. Oktober weiterverhandelt werden.
Die Entscheidung in Brüssel könnte auch Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein in ihrem Fall vor dem Bundesverfassungsgericht zugute kommen. Der Vorwurf der 46 Jahre alten Berlinerin lautet, dass es sich beim Internationalen Sportgerichtshof CAS nicht um ein unabhängiges Schiedsgericht handele.