Muss Runge für Banf bezahlen?

Ex-WSV-Vermarkter Banf klagt Bürgschaft ein.

Wuppertal. Am 8. April soll vor der Handelskammer des Wuppertaler Landgerichts ein Urteil im Rechtsstreit des ehemaligen WSV-Vermarkters Banf Crossmedia gegen die Stadtsparkasse verkündet werden. Es geht um die Auszahlung einer Bürgschaft, die die Banf-Forderungen gegenüber dem WSV, laut Gerichtssprecher geht es um rund 240 000 Euro, absichern sollte.

Am Dienstag trafen sich beide Parteien vor Gericht. Dazu war auch Ex-WSV-Präsident Friedhelm Runge geladen. Es ging vor allem um die Frage, ob Runge die Bürgschaft bei der Sparkasse veranlasst habe, um zu diesem Zeitpunkt die sofortige Zahlung und damit eine drohende Insolvenz des WSV abzuwenden. In diesem Fall könnte die Sparkasse Runge in Regress nehmen, sollte die Banf bei der Klage auf Auszahlung der Bürgschaft Recht bekommen.

Die Bürgschaft stammt aus dem Dezember 2012, also lange bevor die neue WSV-Führung im Juni 2013 tatsächlich Insolvenz beantragte und bevor im April 2013 ein ausgehandelter Vergleich zwischen WSV und Banf noch scheiterte.

Runge machte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Als Zeugen gehört wurden auch Lothar Stücker, damals wie heute WSV-Finanzvorstand, und Ex-Verwaltungsratschef Christoph Strieder. gh