Schwere Niederlage des WSV gegen den Vermarkter Banf
Der Regionalligist muss 243.466 Euro an die Marketingagentur aus Kaiserslautern zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wuppertal. Das Landgericht Wuppertal hat am gestrigen Dienstag den Wuppertaler SV in einem Zivilprozess zur Zahlung von insgesamt 243.466,79 Euro an den Vermarkter Banf verurteilt. Der Widerklage des WSV hatte das Gericht nicht stattgegeben. Laut Gericht trägt der WSV die Kosten des Verfahrens in voller Höhe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Natürlich werden wir in Berufung gehen. Ich bin, was den Ausgang betrifft, sehr zuversichtlich“, kommentierte WSV-Präsident Friedhelm Runge, der sich zurzeit auf einer Geschäftsreise in China befindet, das Urteil.
Für den WSV ist das Kapitel Banf aber auch nach einer Berufungsverhandlung noch nicht abgeschlossen. Patrick Banf, Geschäftsführer der Banf Werbung Kaiserslautern GmbH, erklärte am Dienstag auf Anfrage der WZ, dass seine Agentur den WSV bereits vor zwei Monaten auf weitere Zahlungen verklagt habe.
Bei der Urteilsverkündung waren am Dienstag weder Vertreter des Klägers noch des Wuppertaler SV anwesend. Zwei Verhandlungstage waren dem Verkündungstermin vorangegangen. Im Verlauf der Verhandlung hatte sich das Urteil bereits abgezeichnet, weil selbst die vom WSV benannten Zeugen überwiegend im Sinne des Klägers Banf ausgesagt hatten. Der WSV hatte Widerklage eingereicht, konnte aber in dem Zivilprozess nicht den Nachweis erbringen, dass die Banf vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht hatte.
Am 30. Juli 2009 hatte der WSV seine Vermarktungsrechte an die Banf abgetreten und dafür ein „signing fee“, eine Art Abschlussprämie, in Höhe von 150.000 Euro erhalten. Am 5. August 2010 kündigte der WSV fristlos den über vier Jahre laufenden Vertrag. Das Landgericht erklärte die Kündigung am 20. Juli 2011 für unwirksam.
Seitdem wartet der Vermarkter unter anderem auf die Zahlung von Provisionen in Höhe von 20 Prozent der abgeschlossenen Sponsorenverträge. „Die Summe, die der Banf jetzt zugesprochen wurde, stimmt auf den Cent mit dem überein, was wir in den einzelnen Anträgen gefordert haben“, kommentiert Banf-Anwalt Rolf Lechner das Urteil. Außerdem, so Lechner, werden dem WSV Zinsen in fünfstelliger Höhe in Rechnung gestellt.
Insgesamt könnte den WSV die gescheiterte Zusammenarbeit mit der Banf noch weit teuerer zu stehen kommen, weil inzwischen zwei weitere Klagen der Banf vor Gericht anhängig sind. Allein für die Spielzeit 2010/2011 fordert die Banf etwa 190.000 Euro an nicht gezahlten Provisionen.
Fatale Wirkung könnte für den WSV eine Vertragsklausel haben, nach der der Vertrag zwischen WSV und Banf ruht, solange der WSV „nicht mindestens in der 3. Liga spielt“. Dies bedeutet nach Ansicht von Banf-Anwalt Lechner nicht etwa, dass die Ansprüche der Banf gegenüber dem WSV zu Regionalligazeiten ruhen. Folgt man dieser Auslegung, dann müsste der WSV so lange an die Banf zahlen, bis drei weitere Spielzeiten in der 3. Liga absolviert sind. Und davon ist der WSV beim aktuellen Tabellenstand ein ganzes Stück entfernt