Wuppertaler SV WSV in der Krise - Verein antwortet auf Fan-Fragen
Wuppertal · Die Mitglieder des Wuppertaler SV haben einige Fragen zur finanziellen Schieflage des Vereins gestellt und den Verantwortlichen eine Frist gesetzt. Nun gibt es die Antworten. Dabei geht es auch um mögliche Konsequenzen der Krise.
Der Wuppertaler SV geht in der finanziellen Krise in die Offensive. Nachdem eine Crowdfunding-Kampagne zur Rettung des Vereins gestartet wurde, antworten die Verantwortlichen auf Fragen von WSV-Mitgliedern. Diese hatten in einem Schreiben an den Verein am Mittwoch Aufklärung gefordert - und eine Frist bis Donnerstag, 10. Januar, gesetzt. Diese hat der Vorstand des WSV offensichtlich ernst genommen und fünf Fragen fristgerecht am Donnerstagabend beantwortet. Die Antworten und Fragen im Wortlaut:
Wie setzen sich die genannten 260.000 € zusammen, an wen müssen diese gezahlt werden und bis zu welchem Zeitpunkt?
Antwort: Es handelt sich um rund 60.000€ Altlasten und weitere 200.000€ aus der laufenden Saison, die durch eine Prognose der Zuschauerzahlen entstanden sind, die sich im Nachhinein als zu optimistisch erwiesen hat.“
Bei den Altlasten handelt es sich zum größten Teil um Zahlungen an die Berufsgenossenschaft, Krankenkassen und Umsatzsteuer. Die restlichen 200.000€ teilen sich auf Dutzende Empfänger auf. Es handelt sich dabei nicht um einzeln zusortierbare Rechnungen, sondern die laufenden Zahlungen wie Gehälter, Umlagen und Spieltagsausgaben. Die Summe von 200.000€ errechnet sich aus den bis zum Saisonende (30.06.2019) zu erwartenden Einnahmen, abzüglich der zu erwartenden Ausgaben. Sollten wir also im Pokal eine Runde weiterkommen und dort auf einen attraktiven Gegner stoßen, verringert sich der Fehlbetrag von 200.000€ um die dann zusätzlichen Pokaleinnahmen.
Die 60.000€ sind sofort fällig. Die restlichen 200.000€ werden im Laufe der restlichen Saison fällig werden, insbesondere in den Monaten April bis Juni.
Wer hat die Verträge über jegliche Zahlungen dieser Summe vereinbart und unterschrieben?
Antwort: Sämtliche Verträge und Aufträge werden satzungsgemäß vom Vorstand unterschrieben. Hierbei handelt es sich um regelmäßige Zahlungen des WSV für Gehälter, Spieltagsausgaben, Reisekosten, usw. Verträge mit einer Verpflichtung ab 50.000€ müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden.
Was passiert bei Nichtzahlung? Mit welchen Konsequenzen für den Verein müssen wir als Mitglieder rechnen?
Antwort: Bei Nichtzahlung der fälligen Verbindlichkeiten besteht eine Zahlungsunfähigkeit und somit ein Insolvenzantragsgrund. Insbesondere geht es allerdings auch darum, den erwarteten Kapitalbedarf bis zum Ende der Saison 2018/2019 zu decken. Kann dieser nicht gedeckt werden (bzw. ist die Deckung nicht überwiegend wahrscheinlich), besteht ebenfalls Insolvenzantragspflicht. Im Falle einer Insolvenz entscheidet der vorläufige Insolvenzverwalter, ob der Spielbetrieb (zunächst) weitergeführt oder eingestellt wird.
Seit wann ist dem Vorstand und auch dem Verwaltungsrat dieser Sachverhalt bekannt?
Antwort: Seit Ende Dezember 2018.
Sind für den Rest der Saison noch weitere Kosten fällig, die voraussichtlich nicht bezahlt werden können? Wenn ja, wie hoch sind diese?
Antwort: Siehe Frage 1. Bei der Berechnung der 260.000€ sind sämtliche bekannten Einnahmen und Ausgaben bis Saisonende berücksichtigt worden.