Schiedsspruch in Doping-Causa um Profi Kraus

Leipzig (dpa) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und Handball-Nationalspieler Michael Kraus haben sich abschließend auf einen Schiedsspruch geeinigt.

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Demnach habe der Profi zwar gegen die Anti-Doping-Regeln des Deutschen Handballbundes (DHB) verstoßen, doch sein Verschulden habe „auf einer nur geringfügigen Fahrlässigkeit“ beruht, teilte die NADA mit. „Der sehr niedrige Grad des Verschuldens war denn auch ausschlaggebend für die Kürze und den Zeitraum der Sperre“, hieß es.

Die Doping-Agentur hatte gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Anti-Doping-Kommission des DHB zunächst Rechtsmittel eingelegt. Kraus war vorgeworfen worden, dreimal innerhalb von 18 Monaten bei unangemeldeten Dopingkontrollen nicht angetroffen worden zu sein. Beim dritten verpassten Test hatte Kraus erklärt, er habe an jenem Tag kein Klingeln an der Haustür vernommen.