Hierbei ging es um ein Darlehen an den früheren Kieler Trainer Zvonimir Sedarusic. Die Aufhebung des Urteils erfolge wegen eines Formverstoßes des Landgerichts, teilte der BGH mit. Damit wird der Teilbereich des Vorwurfs der Untreue vor dem Kieler Landgericht noch einmal behandelt. Der Freispruch wegen des Vorwurfs der Schiedsrichterbestechung ist davon unberührt und bleibt rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach den Freisprüchen im Frühjahr Revision eingelegt. Das Kieler Landgericht hatte Schwenker und Serdarusic nach viermonatigem Prozess vom Vorwurf der Bestechung, der Untreue und des Betrugs freigesprochen. Die 5. Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass die beiden einstigen THW-Macher das Champions-League-Finalrückspiel 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt manipuliert haben sollen.