Weiter Rechtsstreit um Abstellung von Nationalspielern

Leipzig (dpa) - Im Kampf um Mitsprache im Welthandball brauchen die Vereine einen langen Atem.

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Wie erwartet haben der Deutsche Handballbund (DHB) und der Weltverband IHF sechs Wochen nach der erstinstanzlichen Niederlage im Rechtsstreit mit deutschen Clubs um Abstellregelungen für Nationalspieler Berufung eingelegt.

Wie der DHB mitteilte, ziehen die Verbände vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. „Wir brauchen klare Regeln im Umgang miteinander. Mit der Berufung wahren wir die weiteren rechtlichen Möglichkeiten“, sagte DHB-Präsident Bernhard Bauer. „Über das Vorgehen haben wir uns mit der IHF abgestimmt.“

In erster Instanz hatte das Landgericht Dortmund zugunsten von klagenden 16 Bundesliga-Clubs entschieden. Nach diesem Grundsatzurteil müssen die Vereine nicht mehr bedingungslos ausländische Spieler für Nationalmannschaften abstellen. Die Richter halten Ausgleichszahlungen für die Dauer der Abstellung für zwingend erforderlich. Zudem könne es nicht sein, dass die Vereine verpflichtet sind, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auf eigene Kosten zu versichern.

„Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, zu dem keine einschlägigen Präzedenzfälle existieren. Die nächste Instanz kann die vorgebrachten Argumente und Rechtsauffassungen daher durchaus anders bewerten“, sagte Rechtsanwalt Joachim Rain, der DHB und IHF vertritt.

„Das habe ich erwartet. Wenn die Verbände das erste Urteil so akzeptiert hätten, wäre die Welt im Sport eine andere“, sagte Gerd Butzeck, Geschäftsführer des Forum Club Handball (FCH), der Nachrichtenagentur dpa. Die internationale Interessensvertretung von Handball-Vereinen hatte die Klage finanziert. „Gefreut hat mich, dass wir in der ersten Instanz einen Sieg ohne Einschränkungen errungen haben“, sagte Butzeck. Er rechnet damit, dass der Rechtsstreit auch vor dem Oberlandesgericht nicht beendet sein wird. „Ich gehe davon aus, dass das bis zur letzten Instanz gehen wird. Das wird noch ein paar Jahre dauern.“

Hintergrund der Klage ist, dass die Clubs als vollwertiger Gesprächspartner von der IHF anerkannt werden wollen, um ein Mitspracherecht bei allen wichtigen Entscheidungen zu bekommen.

Die IHF zahlt zwar bei Weltmeisterschaften Abstellgebühren und Versicherungen. Im Gegensatz zur Europäischen Handball-Föderation (EHF) ist eine Regelung darüber aber nicht vertraglich fixiert. Laut Satzung sind Vereine keine Gesprächspartner für die IHF, sondern nur die Mitgliedsverbände. Deswegen wurde die Musterklage der deutschen Clubs auch gegen den DHB eingereicht.