Ecclestone nach 15 Prozesstagen siegessicher

München (dpa) - Ein Autogramm vom Angeklagten: Bernie Ecclestone hat selbst im Gerichtssaal seine Fans. In gestochener Schrift schrieb er seinen Namen auf ein Papier, das ihm ein Zuschauer aus England in die Hand drückte.

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Vor dem Münchner Landgericht kämpft der 83-Jährige seit Monaten um seinen Job als Formel-1-Chef. Nach 15 Verhandlungstagen ist er guter Dinge, dass ihm das auch gelingt.

Er sei zuversichtlich, den Richtern seine Unschuld zu beweisen, sagte er in einer Verhandlungspause. Ecclestone stellte sich im Prozess als Opfer einer Erpressung dar und widersprach dem Vorwurf der Bestechung. Bislang läuft das Verfahren recht gut für ihn: Eine langjährige Haftstrafe scheint nach dem bisherigen Prozessverlauf unwahrscheinlich.

Die Vorwurf der Anklage gegen „Mr. Formel 1“ wiegt zwar schwer: Er soll dem ehemaligen Vorstand der Bayerischen Landesbank, Gerhard Gribkowsky, 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt haben, um damit im Jahr 2006 Einfluss auf den Käufer der Formel-1-Mehrheit zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Bestechung eines Amtsträgers in einem besonders schweren Fall, weil die BayernLB eine staatliche Bank ist. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft, weil das Gesetz die Bestechung von Beamten und anderen Staatsdienern besonders hart bestraft.

Aber wusste Ecclestone überhaupt, dass die BayernLB eine staatliche Bank ist, als er Gribkowsky die Millionen überwies? Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte am Mittwoch Zweifel daran geäußert - und damit für Erleichterung auf der Anklagebank gesorgt. Mehrere ehemalige Vorstände der Landesbank hatten die BayernLB als Zeugen vor Gericht „ganz normale“ Geschäftsbank bezeichnet. Für Außenstehende war damit nach Einschätzung des Richters womöglich gar nicht erkennbar, dass es sich um eine staatliche Bank handelte.

Sollten die Richter von dem Vorwurf der Amtsträger-Bestechung abrücken, bliebe nur die Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Und die wird höchstens mit fünf Jahren Haft bestraft - und ist zudem wesentlich schwerer zu belegen. Denn dann müsste vor Gericht bewiesen werden, dass sich Ecclestone durch die Bestechung einen Vorteil „im Wettbewerb“ erkaufen wollte. Aber gibt es eine Konkurrenz zur Formel 1?

Ecclestone zeigt sich vor Gericht meist gut gelaunt. In den Prozesspausen plaudert der 1,58-Meter-Mann mit den Wachtmeistern, zupft die Roben seiner Anwälte zurecht oder shakert mit seiner fast 50 Jahre jüngeren Frau Fabiana Flosi, die ihn stets begleitet und bei Bedarf mit Halsbonbons versorgt.

Aber die scheinbare Gelassenheit lenkt nicht vor der Tatsache an, dass es für Ecclestone in dem Prozess ums Ganze geht: Sollte er verurteilt werden, ist sein Ende an der Spitze der Formel 1 besiegelt, die er zu einem Milliarden-Business aufgebaut hat und bis heute unangefochten beherrscht. Und das will er um jeden Preis vermeiden. Lieber wolle er in einer „Benzinlache sterben“ als seinen Chefposten dort zu verlieren, soll er einmal gesagt habe. So sagte es zumindest der Hauptbelastungszeuge Gribkowsky vor Gericht aus. Er hatte vor zwei Jahren gestanden, das Geld von Ecclestone erhalten zu haben und stellte es als Bestechung dar.

Ecclestone beschuldigte den Banker der Lüge: Gribkowsky habe ihm mit einer Anzeige bei den britischen Steuerbehörden gedroht und nur deshalb habe er ihm die Millionen gezahlt.

Es steht daher Aussage gegen Aussage. Aber wie glaubwürdig ist Gribkowsky? Mehrere Zeugen nährten Zweifel an der Aufrichtigkeit des Juristen mit Doktortitel: Ein BayernLB-Angestellter bescheinigte ihm einen Hang zum Geschichtenerzählen - unter anderem soll er sich einmal mit einem „Ziehsohn“ von Ecclestone verglichen haben. Auch eine Staatsanwältin, die Gribkowsky früher einmal vernommen hatte, berichtete von „schwankenden Geschichten“. Wasser auf die Mühlen von Ecclestones Verteidigern.

Ende Juli treffen die beiden Kontrahenten wieder persönlich zusammen: Dann soll Gribkowsky erneut als Zeuge vernommen werden - und diesmal haben Ecclestones Anwälte das Wort. Sie wollen ihn in die Zange nehmen und ihm Widersprüche in seinen Aussagen nachweisen.