Landgericht: Strafverfahren gegen Bernard Charles Ec.
Berlin (dpa) - Das Landgericht München hat die Anklage gegen Formel-1-Geschäftsführer Bernie Ecclestone zugelassen. Die Nachrichtenagentur dpa dokumentiert Auszüge aus der Pressemitteilung:
„Der Angeklagte soll als CEO der operativen Formel 1 - Gesellschaften mit dem Vorstandsmitglied der Bayern LB, Dr. Gerhard Gr., der mit der Verwertung des Anteilbesitzes der Bayern LB an Rechten der Formel 1 betraut war, im April/Mai 2005 vereinbart haben, dass die genannten Anteile an einen vom Angeklagten bestimmten Investor verkauft werden sollten, ohne dass alternative Verwertungsmöglichkeiten geprüft würden. Im Gegenzug soll der Angeklagte Herrn Dr. Gerhard Gr. finanzielle Vorteile in Form einer Vergütung für Beratungsleistungen in Aussicht gestellt haben.
(...) Im Vertrauen auf die positiven Vorlagen und Stellungnahmen des Vorstandsmitglieds Dr. Gerhard Gr., der die Verkaufsverhandlungen tatsächlich exklusiv mit CVC geführt hatte, verkaufte die Bayern LB ihre Anteile an Rechten der Formel 1 am 08.11.2005/09.01.2006 zu einem Preis von knapp 830 Millionen USD an CVC. (...) Im Vorfeld dieses Vertragsabschlusses hatte Dr. Gerhard Gr. Abrede gemäß noch eine Provisionsvereinbarung zugunsten des Angeklagten in Höhe von mehr als 41 Millionen USD bei der Bayern LB mit der Begründung durchgesetzt, dass der Angeklagte die Bewertung der Formel 1 - Anteile und damit die Höhe des Kaufpreises in der Hand habe. (...) Tatsächlich sollte die Provision zum Nachteil der Bayern LB dazu dienen, die vom Angeklagten zugesagten Zahlungen an Herrn Dr. Gerhard Gr. zu kompensieren.
Am 10.05.2006 vereinbarte der Angeklagte mit Herrn Dr. Gerhard Gr. Zahlungen in Höhe von 45 Millionen USD an diesen, wobei die Zahlungen in die Form von Beraterverträgen gekleidet und ihre Herkunft sowohl als auch ihr Adressat durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen verschleiert werden sollten. (...)“