CAS verhandelt Fall Sinkewitz vom 28. bis 30. August

Lausanne (dpa) - Mehr als zwei Jahre nach seinem laut Anti-Doping-Agentur zweiten positiven Dopingtest muss sich der umstrittene Radprofi Patrik Sinkewitz vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS verantworten.

Vom 28. bis 30. August verhandelt der CAS den Einspruch der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA gegen den Freispruch von Sinkewitz durch das deutsche Schiedsgericht. Sinkewitz war im Februar 2011 laut NADA positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet worden, woraufhin eine lebenslange Sperre gefordert hatte. Das deutsche Schiedsgericht hatte allerdings Zweifel an der wissenschaftlichen Verlässlichkeit der in den HGH-Richtlinien der WADA festgelegten Grenzwerte und sprach den früheren Telekom-Profi im Juni 2012 vom Dopingvorwurf frei.

Sinkewitz, einst Deutschland-Tour-Sieger und inzwischen bei einem drittklassigen Team aus Kroatien gelandet, wäre im Falle einer Verurteilung ein Wiederholungstäter und müsste mit einer entsprechend langen Sperre rechnen. 2007 hatte sein Fall für Aufsehen gesorgt, als während der Tour de France sein positiver Test auf Testosteron im Vorfeld der Rundfahrt bekanntgeworden war. Da er anschließend ein Geständnis abgelegt hatte und als Kronzeuge aufgetreten war, kam er mit einer einjährigen Sperre davon.