Tour-Disqualifikation CAS-Verhandlung wegen Tour-Ausschluss Sagans am 5. Dezember

Lausanne (dpa) - Die höchst umstrittene Disqualifikation des dreimaligen Rad-Weltmeisters Peter Sagan nach der 4. Tour-Etappe wird am 5. Dezember vor dem Internationalen Sportgerichtshof verhandelt.

Das bestätigte der CAS. Prozessgegner Sagans und seines Bora-hansgrohe-Teams ist der Radsport-Weltverband UCI.

Was erhoffen sich Sagan und seine Mannschaft über vier Monate nach dem folgenschweren Zwischenfall von der Verhandlung? „Uns geht es darum, richtig zu stellen, dass Peter keinen Fehler und Unrecht begangen hat. Ob es nach einem CAS-Urteil von unserer Seite eventuell weitere Schritte geben könnte, werden wir dann bei Bedarf mit unseren Juristen beraten“, sagte Team-Sprecher Ralph Scherzer der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

Der 27 Jahre alte Sagan war nach einem hart umkämpften Sprint in Vittel am 4. Juli von der Jury wegen eines vermeintlichen Ellenbogen-Checks gegen Mark Cavendish aus dem Rennen genommen worden. Der neben John Degenkolb am Absperrgitter zu Fall gekommene Brite erlitt einen komplizierten Bruch des Schulterblatts und fiel lange aus.

Einen Eilantrag von Bora-hansgrohe, „umgehend wieder in den laufenden Rennbetrieb einsteigen“ zu lassen, hatte der CAS während der vergangenen Tour de France zunächst abgelehnt. Der deutsche WorldTour-Rennstall hatte seinen damaligen Antrag mit einem Formfehler begründet.

Die Jury habe dem Slowaken „jede Möglichkeit verweigert, seine Sicht der Dinge darzulegen.“ Zudem sei Sagan kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen. Video-Aufnahmen untermauerten nach Meinung der Teamleitung die Darstellung.

Ursprünglich hatte die von der UCI eingesetzten Jury entschieden, Sagan zu distanzieren und mit einer 30-Sekunden-Strafe zu belegen. Zudem sollten ihm 80 Punkte in der Wertung des Grünen Trikots abgezogen werden. Erst nach weiteren Videoanalysen fällte die UCI Entscheidung über den spektakulären Ausschluss, der von vielen Seiten als überzogen kritisiert worden war.