Freispruch für Radprofi Schumacher rechtskräftig

Stuttgart (dpa) - Der Freispruch des wegen Betrugs angeklagten Radprofis Stefan Schumacher ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ihre zunächst eingelegte Revision bereits am 19. März zurückgenommen, teilte das Landgericht Stuttgart mit.

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Dem geständigen Doping-Sünder Schumacher war vorgeworfen worden, seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Das Gericht begründete den Freispruch nach 19 Verhandlungstagen damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Holczer vom Doping Schumachers gewusst habe.