Freispruch für Radprofi Schumacher rechtskräftig
Stuttgart (dpa) - Der Freispruch des wegen Betrugs angeklagten Radprofis Stefan Schumacher ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ihre zunächst eingelegte Revision bereits am 19. März zurückgenommen, teilte das Landgericht Stuttgart mit.
24.03.2014
, 16:32 Uhr
Dem geständigen Doping-Sünder Schumacher war vorgeworfen worden, seinen ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer um Gehalt betrogen zu haben. Das Gericht begründete den Freispruch nach 19 Verhandlungstagen damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Holczer vom Doping Schumachers gewusst habe.