Vier positive Contador-Tests bei Tour - Einspruch
Madrid (dpa) - Der spanische Radprofi Alberto Contador ist bei der Tour de France 2010 nicht nur bei einer, sondern bei vier Dopingkontrollen positiv auf das Kälbermastmittel Clenbuterol getestet worden.
Wie aus einem Bericht des spanischen Radsportverbandes (RFEC) hervorgeht, war das verbotene Mittel am zweiten Ruhetag der Frankreich-Rundfahrt und den drei darauffolgenden Tagen beim späteren Tour-Sieger festgestellt worden. Der Verband betrachte die Befunde jedoch als Teil ein und desselben Falls, berichtete das Madrider Sportblatt „Marca“. Es dauere mehrere Tage, bis Clenbuterol aus dem Körper verschwunden sei.
Der RFEC hatte sich in dem Papier dafür ausgesprochen, den dreimaligen Tour-Sieger für ein Jahr zu sperren und ihm den Gewinn der Tour 2010 abzuerkennen. Contador legte Einspruch gegen eine Sperre ein. Er legte vor Ablauf der Frist ein Dossier vor, in dem er einen Freispruch forderte. Er habe das Mittel nicht absichtlich genommen, auch könne ihm keine Nachlässigkeit zur Last gelegt werden.
Contador bekräftigte mit dem Einspruch seine Darstellung, dass der Dopingbefund auf den Verzehr eines verunreinigten Steaks zurückzuführen sei. „Ich konnte nicht damit rechnen, dass das Fleisch verseucht war“, sagte der Madrilene dem staatlichen Rundfunk RNE. „In der EU ist dieses Mittel verboten, und es gibt bei der Fleischproduktion viele Kontrollen.“ Man könne ihm daher keine Fahrlässigkeit zur Last legen. Er hoffe, dass der Verband seine Haltung ändere und auf Freispruch entscheide.
Der RFEC wird das Urteil in den kommenden Tagen fällen. Es gilt jedoch als praktisch sicher, dass der Fall beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) landen wird. Contador hatte angekündigt, eine Sperre - unabhängig von der Dauer - in jedem Fall anzufechten. Bei einem Freispruch des Spaniers wollen der Weltradsportverband UCI und die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA vor den CAS ziehen.
Der RFEC hatte sein Plädoyer für eine einjährige Sperre damit begründet, dass Contador seine Version vom verunreinigten Fleisch nicht nachweisen könne. Nach den jetzt bekanntgewordenen Details legte er dem Radprofi zur Last, keine Strafanzeige erstattet zu haben. Der Einsatz von Clenbuterol in der Kälbermast sei nach spanischem Recht ein Gesetzesverstoß. Allerdings hielt der Verband nach Angaben von „Marca“ Contador zugute, nicht gegen das Fairplay verstoßen zu haben. Die entdeckte Menge von Clenbuterol habe keine leistungssteigernde Wirkung gehabt. Aus diesem Grund sprach der RFEC sich dafür aus, die sonst bei Dopingfällen übliche Sperre von zwei Jahren auf die Hälfte zu verkürzen.