WADA: Kein Regelbruch bei Froomes Sondergenehmigung
Paris (dpa) - Bei der Erteilung einer medizinischen Sondergenehmigung für den Radprofi Chris Froome während der Tour de Romandie ist alles korrekt abgelaufen. Das teilte die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA mit.
Dem Radsport-Weltverband UCI war in der französischen Zeitung „Journal du Dimanche“ vorgeworfen worden, den WADA-Code verletzt zu haben. Dem Tour-de-France-Sieger aus Großbritannien war von der UCI am 29. April der Einsatz eines kortekoidhaltigen Sprays zum Inhalieren gestattet worden. Eine Abstimmung dafür mit dem zuständigen TUE-Komitee aus mindestens drei unabhängigen Medizinern habe stattgefunden, erklärte die WADA nach Prüfung des Vorfalls.
Froome litt im April unter starken Hustenanfällen, die ihn gezwungen hatten, den Frühjahrs-Klassiker Lüttich-Bastogne-Lüttich abzusagen. Bei der folgenden Tour de Romandie in der Schweiz hatte der Sky-Teamarzt für Froome die Sonderzuteilung des ansonsten verbotenen Kortisons erbeten.