Ärger um Sondergenehmigung für Froome
Paris/Aigle (dpa) - Der Radsport-Weltverband UCI soll sich bei der Erteilung einer medizinischen Sondergenehmigung für Christopher Froome nicht an die bindenden Regeln der Welt-Anti-Doping Agentur WADA gehalten haben.
Das berichtete die französische Zeitung „Journal du Dimanche“. Die UCI widersprach. Die WADA soll eine Untersuchung eingeleitet haben. Dem Tour-de-France-Sieger aus Großbritannien war bei der Tour de Romandie der Einsatz eines kortekoidhaltigen Sprays zum Inhalieren gestattet worden, ohne die Indikation mit dem dafür zuständigen TUE-Komitee abzustimmen und die medizinischen Daten weiterzuleiten. Froome, der nach eigenen Angaben an Belastungsasthma leidet und oft einen Inhalator benutzt, gewann die Tour de Romandie im Mai zum zweiten Mal in Serie.
Dem Komitee für therapeutische Ausnahme-Regelungen (TUE) müssen laut WADA-Code mindestens drei unabhängige Mediziner angehören. Die Inhalation von bronchenerweiternden Kortekoid-Präparaten während des Wettkampfs ohne eine Sondergenehmigung ist verboten und gilt als Doping.
„Froome ist am 29. April ein Kortekoid verabreicht worden, was im Einklang mit den Regeln der UCI und WADA geschah“, hieß es in einer Pressemitteilung des Dachverbandes. Bei gleicher Indikation hätte „jeder andere Fahrer diese Genehmigung auch erhalten“.
Besonders „enttäuscht“ reagierte die UCI auf den von der Zeitung hergestellten Zusammenhang zwischen der erteilten Genehmigung durch die vom Briten Brian Cookson geleiteten UCI und der Beschäftigung dessen Sohns in Froomes Sky-Team. Diese Spekulation entbehre jeder Grundlage, hieß es.
Froome beendete die letzte große Rundfahrt vor dem Start der Tour am 5. Juli in Leeds/England. Er landete bei der Dauphiné-Rundfahrt als Vorjahressieger auf einem enttäuschenden 12. Rang. Allerdings war der 29-Jährige durch Sturzverletzungen vom Freitag gehandicapt.